Auktion für 2,5 GW-Offshore-Windenergie: weniger Erlöse als 2023

Im Bild der Bau eines Offshore-Windparks.Foto: Kruwt / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur nimmt für die Vergabe zweier Offshore-Parks mit 2,5 Gigawatt (GW) Leistung rund drei Milliarden Euro ein. Das ist pro GW deutlich weniger als im Vorjahr.
Bei der jüngsten Auktion für neue Offshore-Windparks muss sich die Bundesnetzagentur mit geringeren Einnahmen zufriedengeben als noch im Vorjahr. EnBW und TotalEnergies zahlen für die 2,5 Gigawatt (GW) starken Projekte drei Milliarden Euro.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat zwei Investoren im Rahmen der jüngsten Auktion den Zuschlag für neue Vorhaben der Offshore-Windenergie in der Nordsee mit zusammen 2,5 Gigawatt (GW) erteilt. Wie die BNetzA mitteilte, zahlen die Investoren dafür rund drei Milliarden Euro. Basis war das sogenannte dynamische Bieterverfahren. Den Zuschlag erhalten dabei diejenigen, die pro Fläche am meisten bieten.

Konkret ging ein Zuschlag an das Unternehmen Offshore Wind One GmbH zu einem Gebotswert von 1,305 Millionen (Mio.) Euro pro Megawatt (MW). Das entspricht bei einer Gesamtgröße von 1.500 MW (Fläche N-11.2) einer Zahlung in Höhe von 1,9575 Mrd. Euro. Das Unternehmen zählt zur französischen TotalEnergies.

Die Bieterin EnBW Offshore Projektgesellschaft 1 GmbH (Fläche N-12.3) zahlt 1,065 Mio. Euro/MW, was bei 1.000 MW einer Gesamtsumme von 1,065 Mrd. Euro entspricht. Damit erlöst die BNetzA erheblich weniger als noch im letzten Jahr. Denn 2023 hatte der durchschnittliche Zuschlagswert pro Gigawatt bei 1,8 Mrd. Euro gelegen.

Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität

Mit dem Zuschlag erhalten die erfolgreichen Bieter Anspruch auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf der Fläche sowie Anspruch auf Anschluss und Netzanbindungskapazität.

Die Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens war erforderlich, da zum Gebotstermin sieben Gebote mit einem Gebotswert von null Cent pro Kilowattstunde eingereicht wurden. Ziel des dynamischen Gebotsverfahrens ist die wettbewerbliche Differenzierung der Gebote bei Vorliegen mehrerer Null-Cent-Gebote für eine Fläche. Die Bieter mit der jeweils höchsten Zahlungsbereitschaft für eine Fläche erhielten dann den Zuschlag. Dieses Verfahren war in der Vergangenheit mehrfach kritisiert worden, da es besonders kapitalstarke Unternehmen etwa aus der Ölindustrie bevorzugt.

Die Ermittlung der Zuschlagsberechtigten erfolgte dabei wie bereits im letzten Jahr online in mehreren Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Dabei gab es mehrere Gebotsrunden pro Tag. Insgesamt fanden 46 Gebotsrunden für die Fläche N-11.2 und 55 Gebotsrunden für die Fläche N-12.3 statt.

Die Erlöse aus den Offshore Ausschreibungen fließen primär in die Stromkostensenkung und zu einem kleinen Anteil in den Meeresnaturschutz sowie die Förderung einer umweltschonenden Fischerei. Die für den nachhaltigen Meeresschutz bestimmten Anteile der jeweils bezuschlagten Gebotswerte sind innerhalb eines Jahres an den Bundeshaushalt zu leisten. Die Stromkostensenkungskomponente ist über einen Zeitraum von 20 Jahren in gleichbleibenden jährlichen Raten an den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber zu zahlen, beginnend mit dem Fertigstellungstermin des Windparks ab dem Jahr 2031.

Quelle: BNetzA | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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