Bafa-Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften erneuert

Eine junge Frau zeigt Windkraftanlagen auf einer grünen Wiese vor blauem Himmel als Zeichen für Bürgerenergie.Foto: Shestakoff / stock.adobe.com
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat die Förderrichtlinien für das Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften im Windbereich überarbeitet. Die Eintrittsschwelle für die Anschubförderung sinkt, das Programm wird aber nicht auf weitere Energieformen ausgedehnt.

Bislang war das Anfang 2023 gestartete Programm für Bürgerenergiegesellschaften kaum in Anspruch genommen worden. Dabei beschreibt das BMWK als eines der Förderziele, „dass mit dem Förderprogramm 150 bis 200 Megawatt mehr Windenergieleistung pro Jahr installiert werden könnten“.

Förderung für Bürgerenergiesellschaften jetzt ab 15 Personen

Die wichtigste Neuerung ist nun, dass künftig nicht mehr 50 Personen schon in der Startphase einer Bürgerenergiegesellschaft angehören müssen, um in den Genuss der Förderung zu kommen, sondern es reichen 15 Menschen, die ein Windenergieprojekt initiieren wollen. Außerdem müssen 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen mit Wohnsitz in 50 Kilometer der geplanten Anlagen liegen, und niemand darf allein über mehr aus 10 Prozent der Stimmrechte verfügen.

Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das Bafa bietet dazu eine Anteilsfinanzierung von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten. Im Erfolgsfall ist das Geld zweieinhalb Jahre nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zurückzuzahlen. Falls das Projekt allerdings nicht bestandskräftig genehmigt würde, muss das Geld nicht zurückgezahlt werden.

Höchstförderung 300.000 Euro

Die Förderhöchstgrenze hebt das BMWK jetzt von 200.000 auf 300 000 Euro je Projekt an. Das Bündnis Bürgerenergie (BBen) begrüßt diese Erhöhung des Finanzrahmens und die neue Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen. „Dadurch wird das Förderprogramm deutlich praxistauglicher“, sagt BBen-Geschäftsführer Malte Zieher.

Auch der Sprecher des Bundesverbandes Windenergie (BWE), Frank Grüneisen, zeigt sich erfreut über die Änderungen: „In seiner bisherigen Ausgestaltung war das Programm aus unserer Sicht wenig praxistauglich und konnte laut unserer Mitgliedschaft kaum in Anspruch genommen werden.“ Mit den Änderungen würden nun „zentrale Hürden abgebaut. Dass die Rückzahlung der Fördersumme entfällt, wenn (…) die Antragsteller nachvollziehbar darlegen können, dass es nicht zu einer Realisierung kommen kann, (…) ist ausdrücklich zu begrüßen.“

Kritik am Förderprogramm für Bürgerenergiegesellschaften

Ganz zufrieden ist die Bürgerenergieszene allerdings mit der Novelle nicht. Malte Zieher vom BBEn: „Wir kritisieren, dass trotz mehrfacher Ankündigungen das Programm weiterhin nicht um große Photovoltaik-Projekte erweitert wurde. Aus unserer Sicht sollte das Programm neben Photovoltaik-Projekten auch Projekte für erneuerbare Wärme, neue Mobilität, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor umfassen. Vorbild hierfür ist der sehr unbürokratische Bürgerenergiefonds aus Schleswig-Holstein. Wir kennen auch keine Gründe, warum es weiterhin nur beim Wind bleibt.“

Die neue Förderrichtlinie gilt ab dem 1. Juli 2024. Sie ist im Bundesanzeiger am 26.6.2024 veröffentlicht worden.

Autor: Guido Bröer | © Solarthemen Media GmbH

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