Bioenergieverbände fordern praxistaugliche Novelle der TA Lärm

Im Bild eine Biogasanlage, deren Bau durch die geplante Novelle der TA Lärm in dörflichen Wohngebieten zukünftig erschwert werden könnte.Foto: Konrad Steininger / stock.adobe.com
Die geplante Novelle der TA Lärm könnte den Bau von Biogasanlagen in dörflichen Wohngebieten zukünftig erschweren.
Das Bundesumweltministerium will die Lärmimmissionsgrenzwerte für dörfliche Wohngebiete reduzieren. Das könnte laut Hauptstadtbüro Bioenergie den Aus- oder Neubau von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken verteuern oder gar gänzlich verhindern.

Die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie kritisieren den vom Bundesumweltministeriums vorgelegten Entwurf zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Der Referentenentwurf, der noch nicht ressortabgestimmt ist, sieht unter anderem eine Verringerung der Lärmimmissionsgrenzwerte für das 2021 neu eingeführte „dörfliche Wohngebiet“ um 3 db(A) vor. „Obwohl eine Reduzierung der Lärmimmissionswerte für dörfliche Wohngebiete um 3 db(A) auf den ersten Blick gering scheint, handelt es sich hierbei faktisch um eine Halbierung der Gesamtlärmimmission“, sagt Sandra Rostek, Leiterin der Hauptstadtbüro Bioenergie zum Entwurf der Novelle der TA Lärm. „Dies hat wiederum erhebliche negative Folgen für die Bioenergiebranche aber auch für landwirtschaftliche Betriebe, die oftmals in dörflichen Wohngebieten liegen. Das ganze Vorhaben konterkariert zudem Bemühungen zum Bürokratieabbau und schafft neue Verwaltungsvorgaben mit Kosten für Unternehmen und letztlich auch Verbraucher. Unnötige bürokratische Auflagen schwächen den Wirtschaftsstandort Deutschland nur weiter und die Novelle der TA-Lärm fällt eindeutig in diese Kategorie.“

Für die Begrifflichkeit „dörflicher Wohngebiete“ gab es in der Vergangenheit keine Lärmimmissionsgrenzwerte. In der gängigen Praxis hat man die Lärmimmissionswerte von „Dorfgebieten“ verwendet. Im Gegensatz zu „Dorfgebieten“, in denen für die Belange und Entwicklungsmöglichkeiten von klassischen Vollerwerbsbetrieben der Land- und Forstwirtschaft ein expliziter Vorrang gilt, darf man landwirtschaftliche Betriebe oder Energieerzeugungsanlagen im „dörflichen Wohngebiet“ benachteiligen. Nun würden laut Rostek nach den aktuellen Vorschlägen zur Novelle der TA Lärm betroffene landwirtschaftliche Betriebe, aber auch Biomasseanlagen, massiv in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt. Auch könnte der Aus- oder Neubau von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken je nach Standort entweder gänzlich unmöglich sein, oder könnte sich durch zusätzliche Lärmschutzauflagen bis zur Unwirtschaftlichkeit verteuern. Das betrifft Maßnahmen wie die Flexibilisierung der Stromerzeugung oder die Umstellung von der Stromerzeugung mit Biogas auf die Gasaufbereitung und Einspeisung von Biomethan.

Augenmaß bei Novelle der TA Lärm behalten

„In Folge einer Umsetzung solch strenger Grenzwerte in dörflichen Wohngebieten befürchten wir die Schaffung eines neuen und zusätzlichen Konfliktpotenzials. Auch könnte dadurch der Prozess beschleunigt werden, landwirtschaftliche Betriebe noch mehr als bisher aus den Dörfern hinauszudrängen. Dies wiederum kann weder im Sinne des Erhalts dörflicher Strukturen noch im Sinne der Energiewende sein,“ sagt Rostek und mahnt an, dass die Politik mit Blick auf die Regelungsdichte Augenmaß behalten und eine klare Abwägung vornehmen müsse, welche Regelungen geboten und nötig seien und welche über das Ziel hinausschießen.

Eine Stellungnahme zum Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm des Hauptstadtbüros Bioenergie ist unter den nebenstehenden Link zu finden.

Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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