Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien -
(Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)
DasErneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von
ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen
Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die
allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat
erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt
in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff).Den ursprünglichenGesetzestext
des EEG finden Sie hier
als PDF-Dokument(13 S. Acrobat Reader erforderlich).
Die Begründung aus
dem Jahr 2000 finden Sie hier als PDF-Dokument (37
S. Acrobat Reader erforderlich).
Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010
auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu
erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft,
Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse.
Die Vergütung von Solarstrom aus Anlagen bis zu einer typischen Größen von 100 kW wurde für die Jahre 2009 und 2010 um jährlich acht Prozent gesenkt, ab 2010 wird sie um neun Prozent gesenkt. Für Anlagen größer als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent.
Bundesumweltminister Norbert Röttgen will die Vergütungssätze für Solarstrom einmalig und zusätzlich um 15 % senken. Bei Solarstrom-Dachanlagen soll diese Regelung bereits zum 1. April 2010 greifen. Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll aufgrund der längeren Planungszeiten eine längere Frist gewährt werden. Die Senkung für Solarparks soll erst zum 1. Juli 2010 erfolgen. Darüber hinaus soll die Förderung wird für alle Solarstrom-Anlagen flexibel an die Marktentwicklung angepasst werden. Zielmarke für den jährlichen Ausbau sollen jetzt 3.000 MW pro Jahr sein. Das BMU-Eckpunktepapier finden Sie auf dem Solarserver unter: http://www.solarserver.de/eeg_eckpunkte_bmu.html
Der seit dem 01.01.2009 gültige Gesetzestext ist im Internet zugänglich
unter der Adresse www.bundesrecht.juris.de.
Unser Photovoltaik-Ertragsrechner ermittelt,
wie viel Ihre Solarstromanlage in einem Jahr erntet.
Grundlage der Berechnung ist die durchschnittliche jährliche Sonneneinstrahlung
an Ihrem Standort.
Das Gesetz bezweckt eine nachhaltige Energieversorgung für
Klima-, Natur- und Umweltschutz. Es will zudem einen Beitrag zur
Vermeidung von Konflikten um fossile Rohstoffe leisten. Daneben
soll das EEG die technologische Weiterentwicklung fördern.
Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich
aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen,
die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber).Netzbetreiber
sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus Erneuerbare Energien
abzunehmen und nach §§ 6 bis 12 zu vergüten.
Vergütungssätze pro Kilowattstunde in Cent - EEG Novelle
Solarstrom
Degression ab 2010:
Anlagen < 100 kW: 9 %
Anlagen > 100 kW: 11 %
Freiflächenanlagen: 11 %
Vergütungssätze ab 2010:
Für Solarstromanlagen, die ab dem 01.01.2010 an das Netz gehen, sieht das
EEG nach den Zahlen der Bundesnetzagentur folgende Vergütungssätze vor:
"Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule":
Bonus für Visualisierung von Solaranlagen
Ab dem 1. Juli 2005 können Schulen zusätzlich zur Förderung
von Solarkollektoranlagen und automatisch beschickten Biomasseanlagen
einen pauschalen Bonus erhalten für Maßnahmen, die den
Betrieb der Anlage für Schüler, Lehrer und Eltern anschaulich
machen. Diese Zusatzleistung beträgt maximal 2.400 Euro.
Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP)
Aus dem Marktanreizprogramm des Bundesumweltministeriums
(MAP) werden Sonnenkollektoren, Pellet-Kessel und Scheitholz-Vergaserkessel
mit Zuschüssen gefördert.
01. Januar 2008: Wer Solarkollektoren
und Biomassekessel energieeffizient einsetzt oder erneuerbare
Energien miteinander kombiniert, kann einen Bonus und dadurch
deutlich höhere Förderbeiträge erhalten. Außerdem
fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) bei Neubauten und Modernisierungen ab 2008 auch effiziente
Wärmepumpen für Warmwasseraufbereitung und Heizung.Thermische
Solaranlagen und Biomasseheizkessel werden wie bisher bezuschusst.
2008 stellt der Bund für das Marktanreizprogramm bis zu
350 Millionen Euro zur Verfügung. Ab 2009 werden für
das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt.
24. Oktober 2007: Das Marktanreizprogramm
zu Gunsten erneuerbarer Energien (MAP) wird um ein attraktives
Fördermodul ergänzt. Wird eine Solarwärmeanlage
zur Heizungsunterstützung errichtet, gibt es zu der bisherigen
Förderung künftig einen Bonus von 750 Euro, wenn
gleichzeitig ein Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen
Brennwertkessel ersetzt wird.
1.8.2007: Bundesregierung stockt
Zuschüsse für Solarthermie um 50 Prozent auf.
Die Richtlinien zum Marktanreizprogramm vom Januar 2007 wurden zum 1.8.2007
geändert. Die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel
erfolgt mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare
Energien"
Je nach Typ und Größe der Solarwärme-Anlage können
Eigenheimbesitzer ab sofort Zuwendungen von 300 bis über 1.000
Euro erhalten.
Die Richtlinien zum Marktanreizprogramm vom Januar 2007
wurden zum 1.8.2007 geändert. Die Förderung für
Solarkollektoranlagen und Biomassekessel erfolgt mit Investitionszuschüssen über
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
sowie im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien"
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Förderung durch das BAFA.
Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte
Vorhaben
Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt
hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können
im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen erneuten Antrag
auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragstellung auch
für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA
abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.
Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen
mit dem Antrag ist der vollständige Verwendungsnachweis (Rechnung) vorzulegen.
Ab dem 22. Januar 2007 stellt das BAFA unter www.bafa.de hierzu neue Formulare
bereit. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich
an denen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.
Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge
Ab 2007 erfolgt die "Basisförderung" nach einem vereinfachten
Verfahren: Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung,
vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages einen Förderantrag
beim BAFA zu stellen. Die Basisförderung umfasst die Förderung von
Solarkollektoranlagen bis 40 m2 installierter Bruttokollektorfläche, von
automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung
und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung.
Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst
nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.
Anträge können zusammen mit dem Verwendungsnachweis
(Rechnung) ab dem 15. März 2007 gestellt werden. Eine frühere
Antragstellung ist wegen der Verfahrensumstellung nicht möglich.
Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006
begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt
sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher künftig
nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder
dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird den Antragstellern
jedoch empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob
diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der
Förderrichtlinie erfüllt.
Neue Fördersätze ab 01.08. 2007(Basisförderung):
Nach dem vereinfachten Verfahren können für
folgende Investitionen Anträge gestellt werden:
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m2
installierter Bruttokollektorfläche: Die Förderung
beträgt 60 € je m2 installierter Bruttokollektorfläche,
mindestens jedoch 412,50 €.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung
und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von
Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m2 installierter
Bruttokollektorfläche: Die Förderung beträgt 105 € je
angefangenem m2 Bruttokollektorfläche bei Erstinstallation.
Bei Erweiterung bereits in Betrieb genommener Solarkollektoranlagen
beträgt die Förderung 45 € je zusätzlich
installiertem angefangenem m2 Bruttokollektorfläche.
Automatisch beschickte Biomassekessel: Die Förderung
beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel
Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 36 € je
kW, mindestens jedoch 1.050 €.
Hackschnitzelkessel: 750 € je Anlage.
Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:
Die Förderung beträgt 1.125 € je Anlage. Anträge
können nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit
installierte Anlagen bewilligt werden
Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW)
Zur Förderung der Wohnungswirtschaft bietet die KfW bundesweit
Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung
an. In den neuen Ländern werden darüber hinaus die Instandsetzungsmaßnahmen
mit zinsgüstigen Darlehen unterstützt.
Zur Förderung der Wohnungswirtschaft bietet die KfW bundesweit
Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung
an.
KfW-Programme Bauen, Wohnen und Energie
Wohnraum Modernisieren
In diesem Programm sind die Förderung der Wohnraum-Modernisierung
und der CO2-Minderung zusammengefasst. Das Programm kann für
alle bestehenden Wohngebäude unabhängig vom Baujahr genutzt
werden.
In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz zwischen
energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B.
Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle)
und so genannten STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau,
Baderneuerung). Zu den ÖKO-PLUS-Maßnahmen
zählt die Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer
Energien wie solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Holzpellets-Heizungen,
Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Förderhöchstbetrag für ÖKO-PLUS- Maßnahmen
beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Für STANDARD-Maßnahmen ist der Förderhöchstbetrag
100.000 EUR pro Wohneinheit.
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Der Zinssatz richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme.
Kreditlaufzeiten: /Tilgungsfreijahre:
bis zu 10 Jahre / mindestens 1 höchstens 2 Jahre
bis zu 20 Jahre / mindestens 1 höchstens 3 Jahre
bis zu 30 Jahre / mindestens 1 höchstens 5 Jahre
Mit dem Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit Darlehen
bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel aus dem
Programm stehen privaten und gemeinnützigen Antragstellern
zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf von mehr als
50.000 Euro, die gewerblich betrieben werden, können im
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert
werden.
Weitere Informationen: www.kfw.de. oder
beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801 / 33
55 77 (Ortstarif)
Ökologisch Bauen
In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden
Gebäuden gefördert (Energiesparhäuser mit einem
Primärenergiebedarf von 40 oder 60 kWh/m² und Jahr
sowie Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik
zur Nutzung erneuerbarer Energien (beispielsweise solarthermische
Anlagen, ggf. inklusive Einbau von Zentralheizungen auf Basis
von Gas/Öl (Brennwertkessel) .
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und
vermietete Wohngebäude (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie
sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
In welchem Umfang kann gefördert werden?
- Bei Energiesparhäusern 40 und 60 sowie Passivhäusern bis
zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal
50.000 EUR pro Wohneinheit.
- Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik bei Neubauten
auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und
Nah-/Fernwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000
EUR pro Wohneinheit.
Förderprogramm "Erneuerbare Energien" für
gewerbliche Unternehmen wieder geöffnet
Nach der Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission
ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im gewerblichen
Bereich wieder geöffnet. Finanziert werden Solarthermie-Großanlagen,
Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung
und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung,
Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung
von Prozesswärme ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche: Neben
den von der KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse
in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten für
große Solarkollektoren beantragt werden. Anlagen, deren
Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt,
werden vom BAFA gefördert. Antragsteller können zusätzlich
eine Förderung für neu errichtete oder zu erweiternde
Nahwärmenetze erhalten, die zu mindestens 50 Prozent mit
regenerativer Wärme gespeist werden.
Gefördert werden natürliche Personen und gemeinnützige
Antragsteller, die die produzierte Energie ausschließlich
selbst nutzen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere
private Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen,
an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig
die KMU-Schwellenwerte unterschreiten
Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige kommunale
Betriebe und kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, Land-
und Forstwirte, sofern sie die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten
Anlage gemäß versteuern. Großunternehmen bei besonders
förderwürdigen Maßnahmen in Solarthermie, Tiefengeothermie,
Wärmespeicher und Wärmenetze
Kredithöchstbetrag in der Regel maximal
10 Mio. Euro.
Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über
die KfW Förderbank. Informationen dazu sind erhältlich
unter www.kfw-foerderbank.de oder
im Infocenter der KfW- Förderbank zum Ortstarif unter 01801/33
5577.
Das Förderprogramm ist Teil des Nationalen Klimaschutzprogramms
sowie des Programms der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung.
Es dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von
Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes
in Wohngebäuden.
KfW-Kredite und Zuschüsse für
die energetische Sanierung
Die KfW-Förderbank vergibt im Rahmen
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zinsgünstige
Kredite für Sanierungsmaßnahmen, durch die der
Energieverbrauch in bestehenden Wohngebäuden auf das Niveau
eines Neubaus oder sogar darunter gesenkt werden kann. Eigentümer
von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen
in Wohnungseigentumsgemeinschaften können alternativ auch
die Zuschussvariante nutzen.
Förderhöchstbeträge für die Energetische
Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser (Kategorie
A): - Kredit
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit und zusätzlich einen Tilgungszuschuss
von bis zu 12,5 Prozent. Zuschuss für Baubegleitung für Ein- und
Zweifamilienhäuser:
Werden die Sanierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen
begleitet, so kann diese Begleitung zusätzlich mit einem Zuschuss
von 50 % der förderfähigen Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten,
maximal 1.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.kfw-zuschuss.de.
- Förderhöchstbeträge Zuschussvariante
(Kategorie A):
- 10 % der Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit bei
Erreichen des Neubau Niveaus nach EnEV
- 17,5 % der Investitionskosten, maximal 8.750 Euro pro Wohneinheit bei
Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach EnEV um 30 %.
50 % der Beratungs-, Planungs-, und Baubegleitungskosten, höchstens
1.000 Euro je Wohneinheit, wenn die energetische Sanierung eines
Ein- bzw. Zweifamilienhauses durch einen Sachverständigen
begleitet wird und eine separate Beantragung des Zuschusses für
Baubegleitung erfolgt.
Förderhöchstbeträge Maßnahmenpakete
(Kategorie B): - Kredit
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Zuschuss
5 % der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
I. Zuschüsse für
Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen
Seit Jahresbeginn 2007 können Hausbesitzer
neben zinsgünstigen Krediten auch einen Zuschuss zur energetischen
Gebäudesanierung erhalten. Er richtet sich an Eigentümer
selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Eigentumswohnungen. Der Zuschuss in Höhe von zehn
Prozent der Sanierungskosten beträgt maximal 5.000 Euro
und wird direkt ausgezahlt, wenn nach der Renovierung das Neubau-Energieniveau
erreicht wird. Liegt der Energieverbrauch 30 Prozent unter dem
eines Neubaus, beträgt der Zuschuss 17,5 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 8.750 Euro.
Gefördert werden die Kosten Energie sparender
Maßnahmen einschließlich notwendiger Nebenarbeiten
an Wohngebäuden, die fertig gestellt wurden bis zum 31.12.1983
(Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung [EnEV] oder besser.)
bzw. bis zum 31.12.1994 (einzelne Maßnahmenpakete ) .
Anträge sollten vor Beginn der Sanierung direkt
bei der KfW gestellt werden. Bei Antragstellung ist eine Bestätigung
eine Sachverständigen einzureichen, dass mit der Sanierung
das Erreichen des Neubau-Niveaus nach EnEV bzw. dessen Unterschreitung
um 30 % geplant ist. In der Bestätigung sind die geplanten
Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten aufzuführen.
Grundlage ist ein Energiebedarfsausweis nach § 13 EnEV.
- Kategorie A. Neubau-Niveau (EnEV)
17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit
wenn der Energieverbrauch nach der Sanierung mindestens 30 %
unter dem "Neubau-Niveau" liegt,
10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro
Wohneinheit wenn der Energieverbrauch nach der Sanierung dem
Neubau-Niveau entspricht.
- Kategorie B. Maßnahmenpakete
5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn
das Neubauniveau zwar nicht erreicht wird, ein Maßnahmenpaket
jedoch zu einer erheblichen Energieeinsparung führte.
Details: Maßnahmenpakete 0-3 Die Maßnahmenpakete 0, 1, 2 und 3 finanzieren
Kombinationen häufig durchgeführter Energie-Einsparmaßnahmen.
Die Pakete wurden so geschnürt, dass damit ganz automatisch
eine erhebliche Energiekostensenkung erzielt wird, ohne einen
Sachverständigen hinzuziehen zu müssen. Die KfW empfiehlt
jedoch, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen.
Hier eine Übersicht, welches Maßnahmenpaket welche
Maßnahmen beinhalten muss:
Maßnahmen
Maßnahmenpaket
0
1
2
3
Wärmedämmung Dach
x
x
x
Wärmedämmung Außenwände
x
x
x
Wärmedämmung Kellerdecke
x
x
Erneuerung Fenster
x
x
x
Austausch Heizung
x
x
x
Maßnahmenpaket 4
Ein Sachverständiger wählt mindestens drei aus den folgenden
6 Maßnahmen aus:
- Wärmedämmung Dach
- Wärmedämmung Außenwände
- Wärmedämmung Kellerdecke
- Erneuerung Fenster
- Austausch Heizung
- Einbau Lüftungsanlage
II: Kredite für die
energetische Sanierung
Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden
sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden
Ferien- und Wochenendhäuser.
Förderfähig sind bis zu 100 % der
förderfähigen Investitionskosten einschließlich
Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung), maximal 50.000
EUR pro Wohneinheit. Die Kombination mit der Zuschussvariante
des CO2-Gebäudesanierungsprogramms ist nicht möglich. Die
Aufwendungen für eine Beratung durch einen im Förderprogramm
zugelassenen Sachverständigen im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme
werden als förderfähige Kosten anerkannt, wenn keine
sonstige Förderung (z.B. aus dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)
in Anspruch genommen wird.
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre / Tilgungsfreijahre:
mind. 1 höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre
Wie sind die Konditionen? Das Darlehen wird zu
dem am Tag der Zusage der
KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei
der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere
Zinssatz zur Anwendung.
- Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.
- Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze
(gem. PAngV) sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme
zu entnehmen.
Die aktuellen
Nominal- und Effektivzinssätze können bei der KfW-Förderbank
abgerufen werden.
Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de
Energiesparberatung – „Vor-Ort-Beratung“ Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete
Förderprogramm "Energieeinsparberatung vor Ort" des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI) ist
geändert und bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt
300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro
für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für
die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher
Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag
ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto)
begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen
zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Separate
Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens
50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.
Die Antragstellung ist ausschließlich über das Internet möglich.
Als Berater sind antragsberechtigt:
- Ingenieure und Architekten, die durch ihre bisherige berufliche Tätigkeit
oder durch zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen
die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben
haben;
- Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur geprüften „Gebäudeenergieberater/in
(HWK)“;
- Absolventen geeigneter Ausbildungskurse
Das Gebäude wurde bis 31.12.1983 errichtet und erreicht durch die
Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV oder unterschreitet dieses deutlich.
Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird die Investition
in die energetische Sanierung des Gebäudes mit einem Zuschuss in
Höhe von 10 %, höchstens 5.000 Euro je Wohneinheit gefördert.
Bei Unterschreitung der Neubau-Werte um 30 % und mehr beträgt der
Zuschuss 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens
8.750 Euro je Wohneinheit.
Die Energieberatung und Baubegleitung im Rahmen der energetischen Sanierung
des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser kann - sofern
separat beantragt - mit einem Zuschuss gefördert werden. Dieser
beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens
jedoch 1.000 Euro je Wohneinheit.
Maßnahmenpakete werden mit einem Zuschuss
in Höhe von 5 % der förderfähigen Investitionskosten,
höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit gefördert.
Bei Wohnungseigentum bemessen sich die förderfähigen
Investitionskosten für den Einzeleigentümer nach der
Höhe seines Miteigentumsanteils.
Kategorie B. Maßnahmenpakete
In diesem Programm werden umfassende energetische Modernisierungen (Maßnahmenpakete
0 bis 4) gefördert an Gebäuden, die bis spätestens 31.12.1994
errichtet wurden.
Was wird finanziert?
Im Rahmen der Maßnahmenpakete 0 - 4 werden Investitionen
in Wohngebäuden gefördert, die im Jahr 1994 oder vorher
fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:
Maßnahmenpaket 0
Wärmedämmung der Außenwände und Wärmedämmung
des Daches oder der obersten
Geschossdecke und Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten
Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen
beheizten und unbeheizten Räumen und Erneuerung der Fenster.
Maßnahmenpaket 1
Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches oder der
obersten
Geschossdecke und Wärmedämmung der Außenwände.
Maßnahmenpaket 2
Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung
der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter
Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
und Erneuerung der Fenster.
Maßnahmenpaket 3
Austausch der Heizung und Austausch der Fenster und Wärmedämmung
der Außenwände
Es sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach,
die gesamte Kellerdecke oder die gesamten erdberührten Außenflächen
zu dämmen sowie alle Fenster zu erneuern, sofern sie im jeweiligen
Maßnahmepaket enthalten sind. Es wird empfohlen, vor Durchführung
der Maßnahmenpakete eine Energieberatung durch einen Sachverständigen
in Anspruch zu nehmen.
Maßnahmenpaket 4
Es müssen mindestens drei von einem Sachverständigen empfohlene
Maßnahmen aus der nachstehenden Aufzählung als Paket durchgeführt
und von diesem bei
Antragstellung bestätigt werden.
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen
beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten
Räumen
- Austausch der Fenster
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
Sonderförderung "Modellvorhaben"
Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV
minus 50 % kann gesondert gefördert werden. Vorausssetzung ist die
Einhaltung der Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenheftes der
Deutschen Energie-Agentur (dena). Nähere Informationen zu den Anforderungen
und zur Antragstellung erhalten Sie bei der dena unter www.zukunft-haus.info oder
der Telefonnummer 08000 736734. Förderfähig sind dabei Maßnahmen
wie beispielsweise die Fenstererneuerung, Dämmung, Heizungserneuerung
oder der Einbau von Lüftungsanlagen.
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
ERP-Kredite für Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm dient der Finanzierung von
allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A) sowie Energieeffizienzmaßnahmen
(Programmteil B) in Deutschland zu einem günstigen Zinssatz.
Die Förderprogramme ERP-Energieeffizienzprogramm,
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umweltprogramm sind
befristet bis 31.12.2008 und werden zum 01.01.2009 zusammengefasst
zum ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.
Wer kann Anträge stellen?
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflich
Tätige,
Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)
Dienstleistungen für einen Dritten erbringen. Kooperations- und
Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben (Public Private
Partnership-Modelle) - nur für allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
gemäß Programmteil A.
Im Programmteil B können ausschließlich kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) Anträge stellen.
Gefördert werden: Programmteil A: Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur effizienten Energieerzeugung,
- Maßnahmen zur effizienten Energieverwendung (für große
Unternehmen gemäß A., KMU gemäß B.)
Kreditobergrenze: In der Regel 2 Millionen Euro pro Vorhaben.
Programmteil B. Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen
des "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" Kreditobergrenze: Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Kreditlaufzeit: bis zu 5 Jahren bei höchstens
einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens
2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben,
deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10
Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei
höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden.
Die Förderprogramme
ERP-Energieeffizienzprogramm, ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und KfW-Umweltprogramm sind befristet bis 31.12.2008 und
werden zum 01.01.2009 zusammengefasst zum ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm.
Weitere Informationen: - ERP-Umwelt-
und Energieeffizienzprogramm
Das KfW-Umweltprogramm dient der langfristigen
Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen zu einem besonders
günstigen Zinssatz. Der besondere Vorteil für den Endkreditnehmer
besteht darin, dass der günstige Zinssatz für bis zu
20 Jahre fest ist und damit eine sichere Kalkulationsgrundlage
darstellt. Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bildet die
Basis der Umweltförderung. Das KfW-Umweltprogramm dient
in der Regel als Ergänzungsfinanzierung.
Antragsberechtigt:
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, freiberuflich
Tätige, Betreibermodelle in der Entsorgungswirtschaft, Unternehmen,
an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen
beteiligt sind.
Was wird mitfinanziert?
- Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation
wesentlich zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen
zur Energieeinsparung und zum Einsatz regenerativer Energiequellen
(Klimaschutz, CO2-Minderung)
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen für gewerbliche
Antragsteller ist nur noch über das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und im KfW-Umweltprogramm möglich. Der Mindestbetrag von 50.000
Euro entfällt in beiden Programmen.
Umweltinvestitionen im Ausland: Das KfW-Umweltprogramm
steht auch zur Finanzierung von Umweltinvestitionen außerhalb
Deutschlands zur Verfügung. Die Zinskonditionen für Umweltinvestitionen
außerhalb Deutschlands entsprechen denen für Investitionen
in Deutschland.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel
bis zu 10 Mio EUR pro Vorhaben. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz
von mehr als 500 Mio EUR (der Umsatz verbundener Unternehmen zählt
mit) oder mit mehrheitlicher Beteiligung von öffentlicher Hand,
Kirchen oder karitativen Organisationen gelten die Zinskonditionen des
Unternehmerkredits oder dessen Leasing-Variante.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Tilgungsdarlehen: - Maschinen, Anlagen, Einrichtungen u.ä.:
maximal 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- Investitionen, deren technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer mehr
als 10 Jahre beträgt:
maximal 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Kreditlaufzeit für endfällige Darlehen:
maximal 12 bzw. 20 Jahre.
Wie sind die Konditionen?
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz
zugesagt. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz
fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr als
10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte
Laufzeit festgeschrieben werden.
Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen
Raten, bei endfälligen Darlehen in einer Summe am Ende der Laufzeit.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern
ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von
ihnen durchgeleiteten Kredite ganz oder teilweise die Haftung übernehmen.
Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl
steht dem Endkreditnehmer frei.
Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher
Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen
und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Kreditformulare sind bei der betreffenden Bank, in der Regel die Hausbank,
erhältlich. Sie können Ihren Kreditantrag auch online bei der
KfW-Förderbank ausfüllen
Infos: www.kfw-foerderbank.de. Anträge
für alle KfW-Förderkredite können bei Banken oder
Sparkassen gestellt werden.
ERP-Umwelt-
und Energiesparprogramm
Die Förderprogramme
ERP-Energieeffizienzprogramm, ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und KfW-Umweltprogramm sind befristet bis 31.12.2008 und werden
zum 01.01.2009 zusammengefasst zum ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.
Unterstützung für Umweltschutz, Energieeinsparung
und erneuerbare Energien
Die Kombination eines Kredits aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
mit anderen Fördermitteln ist möglich. Zielgruppe: - In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe),
die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich
Tätige
- Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle)
- Kleine und mittlere Unternehmen werden besonders gefördert
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
- bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten Investitionskosten
für Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energiequellen
- bis zu 50 % für andere Umweltschutzmaßnahmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden stärker gefördert.-
bis zu 50 % der Investitionskosten für Maßnahmen zur Nutzung
regenerativer Energiequellen
und bis zu 75 % für andere Umweltschutzmaßnahmen
- Höchstbetrag: 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin,
500.000 EUR in den alten Bundesländern.
- Das Programm ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann der
Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der maximale Finanzierungsanteil
beachtet wird.
Konditionen: Der Zinssatz ist fest für die ersten
10 Jahre der Kreditlaufzeit, danach gilt für die Restlaufzeit
der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinssatz
für Neuzusagen.
Kreditlaufzeit:
- Bis zu 15 Jahre (Bauvorhaben bis 20 Jahre) in den neuen Bundesländern
und Berlin, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
- Bis zu 10 Jahre (Bauvorhaben bis 15 Jahre) in den alten Bundesländern,
davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
Laufzeiten: In den alten Ländern beträgt die
maximale Kreditlaufzeit 10 Jahre (für Kredite zur Finanzierung
von Bauvorhaben bis zu 15 Jahre) bei höchstens 2 tilgungsfreien
Anlaufjahren.
In den neuen Ländern und Berlin beträgt die maximale Kreditlaufzeit
15 Jahre (für Kredite zur Finanzierung von Bauvorhaben bis zu 20
Jahre) bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
ERP-Energieeffizienzprogramm -
Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen in kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU)
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in
Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte
erzielen, beispielsweise in der
--Haus- und Energietechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung,
Lüftung, Warmwasser
- bei der Gebäudehülle
Nicht gefördert werden Erneuerbare Energien-Anlagen, die ausschließlich
zur Stromnetzeinspeisung dienen.
Wer kann Anträge stellen?
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes
Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energiedienstleistungen
für einen Dritten erbringen, können für die Investitionen
einen Kredit erhalten.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen
Investitionskosten. Kreditbetrag: Maximal 10 Mio. Euro.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
- Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahren bei höchstens
einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens
2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische
Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis
zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt
werden.
Weitere Informationen bei der Förderbank
der KfW
Die einzelnen Bundesländer bieten eigene und zusätzliche
Förderprogramme zu unterschiedelichen Konditionen. Die Förderungsbedingungen
sind ausgeichtet nach Technologien, Gebäudetypen oder Zielgruppen.
Gewährt werden zinsvergünstigte Darlehen, Baukosten-Zuschüsse,
Förderungen bei Kombinationen von Solaranlagen mit modernen
Heiz, Gas- und Öl-, Holzheizkesseln, Wärmepumpen-Technologie,
Wärmerückgewinnungs- und Wärme-Lüftungsanlagen,
solarthermische Anlagen in Gewerbebetrieben und Mehrfamilienhäusern,
PV-Anlagen in Kindergärten und wissenschaftlichen, religiösen
oder karitativen Institutionen sowie installierende Fachbetriebe.
Zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern
ebenfalls Solaranlagen. Erkundigen Sie sich bei der Energieberatungsstelle
oder dem Umweltamt in Ihrer Stadt! Die
kostendeckende Vergütung (KV) sichert den privaten Betreibern
einer Solaranlage den gleichen "angemessenen Gewinn",
welcher der Stromwirtschaft zugestanden wird.
Hier erfahren Sie die Adressen für EU-Programme: Die Nationale
Kontaktstelle im Bereich nicht-nuklearer Energien (JOULE, THERMIE,
SAVE, ALTENER), der Helpline der Europäischen Kommission sowie der
Community Research and Development Information
Service, der alle Ausschreibungsunterlagen bereit hält.
Unsere Informationen zu den Förderprogrammen...
...werden ständig überarbeitet. Sollte dennoch ein Förderprogramm
fehlen, oder Änderungen und Ergänzungen notwendig sein,
sind wir für Ihre Hinweise dankbar. Eine E-Mail
genügt.
Links zum Solarserver- Wir freuen uns!
Der Solarserver versteht sich und das Netz als offenes Forum.
Wir freuen uns, wenn ein Link auf unser Angebot hinweist und Informationen
über Solarenergie noch besser zu finden sind. Also: Setzen Sie Ihren
Link zum www.solarserver.de - hier erfahren Sie Details.
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