Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zur Förderung der Wohnungswirtschaft bietet die KfW bundesweit
Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung
an. In den neuen Ländern werden darüber hinaus die Instandsetzungsmaßnahmen
mit zinsgüstigen Darlehen unterstützt.
Zur Förderung der Wohnungswirtschaft bietet die KfW bundesweit
Förderkreditprogramme zur Modernisierung und Energieeinsparung
an.
KfW-Programme Bauen, Wohnen und Energie
Wohnraum Modernisieren
In diesem Programm sind die Förderung der Wohnraum-Modernisierung
und der CO2-Minderung zusammengefasst. Das Programm kann für
alle bestehenden Wohngebäude unabhängig vom Baujahr genutzt
werden.
In diesem Programm werden alle Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
gefördert. Hierbei unterscheidet sich der Zinssatz
zwischen energetischen ÖKO-PLUS-Maßnahmen (z.B.
Heizungs-, Fensteraustausch, Wärmedämmung der Gebäudeaußenhülle)
und so genannten STANDARD-Maßnahmen (z.B. Balkonanbau,
Baderneuerung). Zu den ÖKO-PLUS-Maßnahmen
zählt die Erneuerung
von Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
wie solarthermische Anlagen, Wärmepumpen, Holzpellets-Heizungen,
Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Förderhöchstbetrag für ÖKO-PLUS- Maßnahmen
beträgt 50.000 EUR pro Wohneinheit.
Für STANDARD-Maßnahmen ist der Förderhöchstbetrag
100.000 EUR pro Wohneinheit.
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Der Zinssatz richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme.
Kreditlaufzeiten: /Tilgungsfreijahre:
bis zu 10 Jahre / mindestens 1 höchstens 2 Jahre
bis zu 20 Jahre / mindestens 1 höchstens 3 Jahre
bis zu 30 Jahre / mindestens 1 höchstens 5 Jahre
Mit dem Programm werden Photovoltaik-Anlagen mit
Darlehen bis maximal 50.000 Euro gefördert. Mittel
aus dem Programm stehen privaten und gemeinnützigen
Antragstellern zur Verfügung. Anlagen mit einem Kreditbedarf
von mehr als 50.000
Euro, die gewerblich
betrieben werden, können im ERP-Umwelt-
und Energiesparprogramm und KfW-Umwelt-Programm mitfinanziert werden.
Weitere Informationen: www.kfw.de.
oder beim KfW-Informationszentrum unter der Telefonnummer 01801
/ 33 55 77 (Ortstarif)
Ökologisch Bauen
In diesem Programm werden die Errichtung von besonders energiesparenden
Gebäuden gefördert (Energiesparhäuser mit einem
Primärenergiebedarf
von 40 oder 60 kWh/m² und Jahr sowie Passivhäuser)
sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer
Energien
(beispielsweise solarthermische
Anlagen, ggf. inklusive Einbau von Zentralheizungen auf Basis
von Gas/Öl
(Brennwertkessel) .
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte
und vermietete Wohngebäude (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände
sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts).
In welchem Umfang kann gefördert werden?
- Bei Energiesparhäusern
40 und 60 sowie Passivhäusern bis zu 100 % der Bauwerkskosten
(Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
- Bei der Förderung des Einbaus von Heizungstechnik bei Neubauten
auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und
Nah-/Fernwärme 100 % der Investitionskosten, maximal 50.000
EUR pro Wohneinheit.
Förderprogramm "Erneuerbare Energien" für
gewerbliche Unternehmen wieder geöffnet
Nach der
Genehmigung des Programms durch die Europäische
Kommission ist das KfW-Programm "Erneuerbare Energien" im
gewerblichen Bereich wieder geöffnet. Finanziert
werden Solarthermie-Großanlagen, Anlagen zur Verfeuerung fester
Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung
und Tiefengeothermieanlagen mit zinsverbilligten Darlehen und Tilgungszuschüssen.
Große Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung,
Heizungsunterstützung,
solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme
ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche: Neben den von
der KfW bereit gestellten Darlehen können Tilgungszuschüsse
in Höhe
von 30 Prozent der Investitionskosten für große Solarkollektoren
beantragt werden. Anlagen,
deren Bruttokollektorfläche
weniger oder gleich 40 m² beträgt, werden vom BAFA gefördert.
Antragsteller können zusätzlich eine Förderung für
neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze erhalten, die
zu mindestens 50 Prozent mit regenerativer Wärme gespeist werden.
Gefördert werden natürliche Personen und gemeinnützige
Antragsteller, die die produzierte Energie ausschließlich
selbst nutzen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere
private Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen,
an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig
die KMU-Schwellenwerte unterschreiten
Kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige
kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände, eingetragene
Vereine, Land- und Forstwirte, sofern sie die Einkünfte aus
dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß versteuern.
Großunternehmen bei besonders förderwürdigen Maßnahmen
in Solarthermie, Tiefengeothermie, Wärmespeicher
und Wärmenetze
Kredithöchstbetrag in der Regel maximal
10 Mio. Euro.
Die Förderung von Unternehmen und Freiberuflern erfolgt über
die KfW Förderbank. Informationen dazu sind erhältlich
unter www.kfw-foerderbank.de oder
im Infocenter der KfW- Förderbank
zum Ortstarif unter 01801/33 5577.
Das Förderprogramm ist Teil des Nationalen
Klimaschutzprogramms sowie des Programms der Bundesregierung für
Wachstum und Beschäftigung. Es dient der zinsgünstigen
langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung
und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden.
KfW-Kredite und Zuschüsse für
die energetische Sanierung
Die KfW-Förderbank vergibt
im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zinsgünstige
Kredite für Sanierungsmaßnahmen, durch die der Energieverbrauch
in bestehenden Wohngebäuden auf das Niveau eines Neubaus oder
sogar darunter gesenkt werden kann. Eigentümer von Ein- oder
Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften
können alternativ auch die Zuschussvariante nutzen.
Förderhöchstbeträge für die Energetische Sanierung auf
Neubau-Niveau nach EnEV oder besser (Kategorie A): - Kredit
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit und zusätzlich
einen Tilgungszuschuss von bis zu 12,5 Prozent. Zuschuss für Baubegleitung für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Werden die Sanierungsmaßnahmen durch einen Sachverständigen begleitet,
so kann diese Begleitung zusätzlich mit einem Zuschuss von 50 % der förderfähigen
Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, maximal 1.000 Euro pro Wohneinheit
gefördert werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie unter www.kfw-zuschuss.de.
- Förderhöchstbeträge Zuschussvariante
(Kategorie A):
- 10 % der Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit
bei Erreichen des Neubau Niveaus nach EnEV
- 17,5 % der Investitionskosten, maximal 8.750 Euro pro Wohneinheit
bei Unterschreitung des Neubau-Niveaus nach EnEV um 30 %.
50 % der Beratungs-, Planungs-, und Baubegleitungskosten, höchstens
1.000 Euro je Wohneinheit, wenn die energetische Sanierung eines
Ein- bzw. Zweifamilienhauses durch einen Sachverständigen
begleitet wird und eine separate Beantragung des Zuschusses für
Baubegleitung erfolgt.
Förderhöchstbeträge Maßnahmenpakete
(Kategorie B): - Kredit
maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Zuschuss
5 % der Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit
I. Zuschüsse für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Eigentumswohnungen
Seit Jahresbeginn 2007 können Hausbesitzer
neben zinsgünstigen Krediten auch einen Zuschuss
zur energetischen Gebäudesanierung erhalten. Er richtet
sich an Eigentümer
selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie Eigentumswohnungen. Der Zuschuss in Höhe von zehn Prozent
der Sanierungskosten beträgt maximal 5.000 Euro und wird direkt
ausgezahlt, wenn nach der Renovierung das Neubau-Energieniveau
erreicht wird. Liegt der Energieverbrauch 30 Prozent unter dem
eines Neubaus, beträgt der Zuschuss 17,5 % der förderfähigen
Investitionskosten, maximal 8.750 Euro.
Gefördert werden die Kosten
Energie sparender Maßnahmen
einschließlich notwendiger Nebenarbeiten an Wohngebäuden,
die fertig gestellt wurden bis zum 31.12.1983 (Neubau-Niveau
nach der Energieeinsparverordnung [EnEV] oder besser.) bzw.
bis zum 31.12.1994 (einzelne Maßnahmenpakete
) .
Anträge
sollten vor Beginn der Sanierung direkt bei der KfW gestellt werden.
Bei Antragstellung ist eine Bestätigung eine Sachverständigen
einzureichen, dass mit der Sanierung das Erreichen des Neubau-Niveaus
nach EnEV bzw. dessen
Unterschreitung um 30 % geplant ist. In der Bestätigung sind
die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtliche Kosten
aufzuführen. Grundlage ist ein Energiebedarfsausweis
nach § 13 EnEV.
- Kategorie A. Neubau-Niveau (EnEV)
17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit
wenn der Energieverbrauch nach der Sanierung mindestens 30 %
unter dem "Neubau-Niveau" liegt,
10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro
Wohneinheit wenn der Energieverbrauch nach der Sanierung dem
Neubau-Niveau entspricht.
- Kategorie B. Maßnahmenpakete
5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn das
Neubauniveau zwar nicht erreicht wird, ein Maßnahmenpaket
jedoch zu einer erheblichen Energieeinsparung führte.
Details: Maßnahmenpakete
0-3 Die Maßnahmenpakete 0, 1, 2 und 3 finanzieren Kombinationen
häufig durchgeführter Energie-Einsparmaßnahmen.
Die Pakete wurden so geschnürt, dass damit ganz automatisch
eine erhebliche Energiekostensenkung erzielt wird, ohne einen Sachverständigen
hinzuziehen zu müssen. Die KfW empfiehlt jedoch, eine Energieberatung
in Anspruch zu nehmen.
Hier eine Übersicht, welches Maßnahmenpaket welche
Maßnahmen beinhalten muss:
Maßnahmen
Maßnahmenpaket
0
1
2
3
Wärmedämmung Dach
x
x
x
Wärmedämmung Außenwände
x
x
x
Wärmedämmung Kellerdecke
x
x
Erneuerung Fenster
x
x
x
Austausch Heizung
x
x
x
Maßnahmenpaket 4
Ein Sachverständiger wählt mindestens drei aus den folgenden
6 Maßnahmen aus:
- Wärmedämmung Dach
- Wärmedämmung Außenwände
- Wärmedämmung Kellerdecke
- Erneuerung Fenster
- Austausch Heizung
- Einbau Lüftungsanlage
II: Kredite für die
energetische Sanierung
Finanziert werden Maßnahmen an Wohngebäuden
sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden
Ferien- und Wochenendhäuser.
Förderfähig sind bis zu 100 % der förderfähigen
Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt,
Energieeinsparberatung), maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit. Die
Kombination mit der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
ist nicht möglich. Die Aufwendungen für eine Beratung
durch einen im Förderprogramm zugelassenen Sachverständigen
im Zusammenhang mit der Investitionsmaßnahme werden als
förderfähige Kosten anerkannt, wenn keine sonstige
Förderung (z.B. aus dem Förderprogramm „Vor-Ort-Beratung“ des
Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA)
in Anspruch genommen wird.
Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre / Tilgungsfreijahre:
mind. 1 höchstens 3 Jahre (20/3)
Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre
Wie sind die Konditionen? Das Darlehen wird zu
dem am Tag der Zusage der
KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der
KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere
Zinssatz zur Anwendung.
- Der Zinssatz ist fest für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit.
- Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze
(gem. PAngV) sind der Konditionenübersicht für die KfW-Förderprogramme
zu entnehmen.
Die aktuellen
Nominal- und Effektivzinssätze können bei der KfW-Förderbank
abgerufen werden.
Weitere Informationen: www.kfw-foerderbank.de
Energiesparberatung – „Vor-Ort-Beratung“ Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete
Förderprogramm "Energieeinsparberatung vor Ort" des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWI)
ist geändert und bis zum 31. Dezember 2009 verlängert
worden.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt
300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro
für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für
die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher
Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag
ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto)
begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen
zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden. Separate Thermografiegutachten
werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten
(brutto), gefördert.
Die
Antragstellung ist ausschließlich über das Internet möglich.
Als Berater sind antragsberechtigt:
- Ingenieure und Architekten,
die durch ihre bisherige berufliche Tätigkeit oder durch zusätzliche Fortbildungsmaßnahmen
die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben
haben;
-
Absolventen der Lehrgänge der Handwerkskammern zum/zur
geprüften „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“;
-
Absolventen geeigneter Ausbildungskurse
Das Gebäude wurde bis 31.12.1983 errichtet und erreicht durch
die Sanierung das Neubau-Niveau nach EnEV oder unterschreitet dieses
deutlich. Bei Erreichen des Neubau-Niveaus nach § 3 EnEV wird
die Investition in die energetische Sanierung des Gebäudes mit
einem Zuschuss in Höhe von 10 %, höchstens 5.000 Euro
je Wohneinheit gefördert. Bei
Unterschreitung der Neubau-Werte um 30 % und mehr beträgt
der Zuschuss 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten,
höchstens
8.750 Euro je Wohneinheit.
Die Energieberatung und Baubegleitung im Rahmen der energetischen
Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser
kann - sofern separat beantragt - mit einem Zuschuss gefördert
werden. Dieser beträgt 50 % der förderfähigen Beratungskosten,
höchstens jedoch 1.000 Euro je Wohneinheit.
Maßnahmenpakete werden mit einem Zuschuss in Höhe von
5 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens
2.500 Euro je Wohneinheit gefördert.
Bei Wohnungseigentum bemessen sich die förderfähigen
Investitionskosten für den Einzeleigentümer nach der
Höhe seines Miteigentumsanteils.
Kategorie B. Maßnahmenpakete
In diesem Programm werden umfassende energetische Modernisierungen
(Maßnahmenpakete 0 bis 4) gefördert an Gebäuden,
die bis spätestens 31.12.1994 errichtet wurden.
Was wird finanziert?
Im Rahmen der Maßnahmenpakete 0 - 4 werden Investitionen
in Wohngebäuden gefördert, die im Jahr 1994 oder vorher
fertiggestellt wurden. Gefördert werden folgende Maßnahmenpakete:
Maßnahmenpaket 0
Wärmedämmung der Außenwände und Wärmedämmung
des Daches oder der obersten
Geschossdecke und Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten
Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten
und unbeheizten Räumen und Erneuerung der
Fenster.
Maßnahmenpaket 1
Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches oder
der obersten
Geschossdecke und
Wärmedämmung der Außenwände.
Maßnahmenpaket 2
Erneuerung der Heizung und Wärmedämmung des Daches und
Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten
Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden
zwischen beheizten und unbeheizten Räumen
und Erneuerung der
Fenster.
Maßnahmenpaket 3
Austausch der Heizung und Austausch der Fenster und Wärmedämmung
der Außenwände
Es sind grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte
Dach, die gesamte Kellerdecke oder die gesamten erdberührten
Außenflächen zu dämmen sowie alle Fenster zu
erneuern, sofern sie im jeweiligen Maßnahmepaket enthalten
sind. Es wird empfohlen, vor Durchführung der Maßnahmenpakete
eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch
zu nehmen.
Maßnahmenpaket 4
Es müssen mindestens drei von einem Sachverständigen
empfohlene Maßnahmen aus der nachstehenden Aufzählung
als Paket durchgeführt und von diesem bei
Antragstellung bestätigt werden.
-
Wärmedämmung der Außenwände
-
Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
-
Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen
beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und
unbeheizten Räumen
- Austausch der Fenster
- Austausch der Heizung
- Einbau einer Lüftungsanlage
Sonderförderung "Modellvorhaben"
Die energetische Sanierung des Gebäudes auf Neubau-Niveau nach EnEV minus
50 % kann gesondert gefördert werden. Vorausssetzung ist die Einhaltung
der Maßgaben eines entsprechenden Pflichtenheftes der Deutschen Energie-Agentur
(dena). Nähere Informationen zu den Anforderungen und zur Antragstellung
erhalten Sie bei der dena unter www.zukunft-haus.info oder
der Telefonnummer 08000 736734. Förderfähig sind dabei Maßnahmen
wie beispielsweise die Fenstererneuerung, Dämmung, Heizungserneuerung oder
der Einbau von Lüftungsanlagen.
ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm
ERP-Kredite für Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen
Das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm dient der Finanzierung
von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen (Programmteil A)
sowie Energieeffizienzmaßnahmen (Programmteil B) in Deutschland
zu einem günstigen Zinssatz.
Die Förderprogramme ERP-Energieeffizienzprogramm,
ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und KfW-Umweltprogramm sind
befristet bis 31.12.2008 und werden zum 01.01.2009 zusammengefasst
zum ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.
Wer kann Anträge stellen?
In-
und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Freiberuflich Tätige,
Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)
Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle) - nur für allgemeine
Umweltschutzmaßnahmen gemäß Programmteil A.
Im Programmteil B können ausschließlich kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) Anträge stellen.
Gefördert werden: Programmteil A: Allgemeine Umweltschutzmaßnahmen
-
Maßnahmen zur
effizienten Energieerzeugung,
- Maßnahmen zur effizienten Energieverwendung (für große
Unternehmen gemäß A., KMU gemäß B.)
Kreditobergrenze: In der Regel 2 Millionen Euro pro Vorhaben.
Programmteil B. Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des "Sonderfonds
Energieeffizienz in KMU" Kreditobergrenze: Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.
Kreditlaufzeit: bis zu 5 Jahren bei höchstens
einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens
2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Für Investitionsvorhaben, deren
technische und ökonomische
Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von
bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
beantragt werden.
Die Förderprogramme
ERP-Energieeffizienzprogramm, ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und KfW-Umweltprogramm sind befristet bis 31.12.2008 und
werden zum 01.01.2009 zusammengefasst zum ERP-Umwelt- und
Energieeffizienzprogramm.
Weitere Informationen: - ERP-Umwelt-
und Energieeffizienzprogramm
Das KfW-Umweltprogramm dient der langfristigen
Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen zu einem besonders
günstigen
Zinssatz. Der besondere Vorteil für den Endkreditnehmer besteht
darin, dass der günstige Zinssatz für bis zu 20 Jahre
fest ist und damit eine sichere Kalkulationsgrundlage darstellt.
Das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bildet die Basis der Umweltförderung.
Das KfW-Umweltprogramm dient in der Regel als Ergänzungsfinanzierung.
Antragsberechtigt:
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
freiberuflich Tätige, Betreibermodelle in der Entsorgungswirtschaft,
Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative
Organisationen beteiligt sind.
Was wird mitfinanziert?
- Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation
wesentlich zu verbessern. Hierzu zählen unter anderem Maßnahmen
zur Energieeinsparung und zum Einsatz regenerativer Energiequellen
(Klimaschutz, CO2-Minderung)
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen für gewerbliche
Antragsteller ist nur noch über das ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und im KfW-Umweltprogramm möglich. Der Mindestbetrag von 50.000
Euro entfällt in beiden Programmen.
Umweltinvestitionen im Ausland: Das KfW-Umweltprogramm
steht auch zur Finanzierung von Umweltinvestitionen außerhalb
Deutschlands zur Verfügung. Die Zinskonditionen für
Umweltinvestitionen außerhalb Deutschlands entsprechen
denen für Investitionen in Deutschland.
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Bis zu 75 % der förderfähigen Investitionskosten, in
der Regel bis zu 10 Mio EUR pro Vorhaben.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Mio
EUR (der Umsatz verbundener Unternehmen zählt mit) oder
mit mehrheitlicher Beteiligung von öffentlicher Hand, Kirchen
oder karitativen Organisationen gelten die Zinskonditionen des
Unternehmerkredits
oder dessen Leasing-Variante.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich? Tilgungsdarlehen: - Maschinen, Anlagen, Einrichtungen u.ä.:
maximal 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
- Investitionen, deren technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer
mehr als 10 Jahre beträgt:
maximal 20 Jahre mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
Kreditlaufzeit für endfällige Darlehen:
maximal 12 bzw. 20 Jahre.
Wie sind die Konditionen?
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz
zugesagt. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz
fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Bei Krediten mit mehr
als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder
die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden.
Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen halbjährlichen
Raten, bei endfälligen Darlehen in einer Summe am Ende der
Laufzeit.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor,
sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für
die von ihnen durchgeleiteten Kredite ganz oder teilweise die Haftung
übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut
zu stellen; dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei.
Der Kreditantrag
muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster
verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt
werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
Kreditformulare sind bei der betreffenden Bank, in der Regel die
Hausbank, erhältlich. Sie können Ihren Kreditantrag
auch online bei der KfW-Förderbank ausfüllen
Infos: www.kfw-foerderbank.de. Anträge
für alle KfW-Förderkredite können bei Banken oder Sparkassen
gestellt werden.
ERP-Umwelt- und
Energiesparprogramm
Die Förderprogramme
ERP-Energieeffizienzprogramm, ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
und KfW-Umweltprogramm sind
befristet bis 31.12.2008 und werden zum 01.01.2009 zusammengefasst
zum ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm.
Unterstützung für Umweltschutz, Energieeinsparung
und erneuerbare Energien
Die Kombination eines Kredits aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm
mit anderen Fördermitteln ist möglich. Zielgruppe: - In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe),
die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie freiberuflich
Tätige
- Kooperations- und Betreibermodelle zur Erfüllung hoheitlicher
Aufgaben (Public Private Partnership-Modelle)
- Kleine und mittlere Unternehmen werden besonders gefördert
In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
- bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten Investitionskosten
für Maßnahmen zur
Nutzung regenerativer Energiequellen
- bis zu 50 % für andere Umweltschutzmaßnahmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden stärker gefördert.-
bis zu 50 % der Investitionskosten für Maßnahmen zur
Nutzung regenerativer Energiequellen
und bis zu 75 % für andere Umweltschutzmaßnahmen
- Höchstbetrag: 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und
Berlin, 500.000 EUR in den alten Bundesländern.
- Das Programm ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann
der Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der
maximale Finanzierungsanteil beachtet wird.
Konditionen: Der Zinssatz ist fest für die ersten
10 Jahre der Kreditlaufzeit, danach gilt für die Restlaufzeit
der bei Ablauf der Zinsbindungsfrist maßgebliche ERP-Zinssatz
für Neuzusagen.
Kreditlaufzeit:
- Bis zu 15 Jahre (Bauvorhaben
bis 20 Jahre) in den neuen Bundesländern und Berlin, davon
bis zu 5 Jahre tilgungsfrei
-
Bis zu 10 Jahre (Bauvorhaben bis 15 Jahre) in den alten Bundesländern,
davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei
Laufzeiten: In den alten Ländern beträgt die
maximale Kreditlaufzeit 10 Jahre (für Kredite zur Finanzierung
von Bauvorhaben bis zu 15 Jahre) bei höchstens 2 tilgungsfreien
Anlaufjahren.
In den neuen Ländern und Berlin beträgt die maximale
Kreditlaufzeit 15 Jahre (für Kredite zur Finanzierung von
Bauvorhaben bis zu 20 Jahre) bei höchstens 5 tilgungsfreien
Anlaufjahren.
ERP-Energieeffizienzprogramm -
Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen in kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU)
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen
in Deutschland, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, beispielsweise in
der
--Haus- und Energietechnik inkl. Heizung, Kühlung, Beleuchtung,
Lüftung, Warmwasser
- bei der Gebäudehülle
Nicht gefördert werden Erneuerbare
Energien-Anlagen, die ausschließlich
zur Stromnetzeinspeisung dienen.
Wer kann Anträge stellen?
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
(produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung Energiedienstleistungen
für einen Dritten erbringen, können für die Investitionen
einen Kredit erhalten.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen
Investitionskosten. Kreditbetrag: Maximal 10 Mio. Euro.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
- Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 5 Jahren bei höchstens
einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu 10 Jahren bei höchstens
2 tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische
Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von
bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren
beantragt werden.
Weitere Informationen bei der Förderbank der KfW
...werden ständig überarbeitet. Sollte dennoch ein Förderprogramm
fehlen, oder Änderungen und Ergänzungen notwendig sein,
sind wir für Ihre Hinweise dankbar. Eine E-Mail
genügt.
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