Offener Brief an Bundesfinanzminister Schäuble: juwi fordert gerechte Besteuerung für Dienstwagen mit Elektroantrieb
Die „Ein-Prozent-Regel“ legt fest, dass Dienstwagen mit einem Prozent des Bruttolistenpreises beim Finanzamt gebucht und als geldwerter Vorteil auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers angerechnet werden. Die Besteuerung der in der Anschaffung teureren Elektroautos mit der gleichen Regel bedeutet somit eine finanzielle Benachteiligung gegenüber Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb, kritisiert juwi.
"Ich halte es für mehr als fragwürdig, dass die Nutzung von Elektroautos als Dienstwagen im Vergleich zum normalen Benziner oder Diesel in erheblichem Maße teurer ist“, sagt juwi-Vorstand Matthias Willenbacher.
„Diese Tatsache steht in direktem Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf deutsche Straßen zu bringen"
Das Unternehmen fordert daher in einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Schäuble, Elektroautos nicht länger nach dem Anschaffungspreis, sondern nach dem Preis „vergleichbarer“ Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu besteuern.
juwi setzt in unternehmenseigenem Fuhrpark auf Elektromobilität
Die juwi-Gruppe selbst will mit gutem Beispiel voran gehen und zählt derzeit bereits 20 Elektrofahrzeuge zu ihrem unternehmenseigenen Fuhrpark. Bis Ende des Jahres 2012 sollen zehn Prozent der dann voraussichtlich genutzten 340 Wagen elektrisch betrieben sein.
"Es ist uns wichtig, im Bereich der Elektromobilität Vorbild zu sein und gezielt Zukunftstechnologien zu fördern, denn jeder zurückgelegte Kilometer in einem Elektroauto ist ein Stück Umweltschutz und somit ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende", erklärt Matthias Willenbacher.
26.02.2012 | Quelle: juwi Holding AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH