Forschungsstelle Neue Energien und Recht: Altmaiers „Strompreissicherung“ ist unausgewogen, „Energiesoli“ für Bestandsanlagen verfassungsrechtlich angreifbar

Das Positionspapier von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) zur „Strompreissicherung“ sorgt nach wie vor für Diskussionen. Prof. Martin Maslaton, Direktor der Forschungsstelle Neue Energien und Recht der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg, hält die vorgeschlagenen Änderungen für unausgewogen und einseitig zu Lasten der erneuerbaren Energien.

„Eine Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Strompreisbestandteilen findet nicht statt. So wird allein darauf abgezielt, die EEG-Umlage zu reduzieren, um ganz bewusst die gleichzeitig steigenden Netzentgelte, die neuen Strompreisbestandteile, wie zum Beispiel die Offshore-Haftungsumlage, und die steigende Mehrwertsteuer aus dem Fokus der Diskussion zu nehmen“, sagt Maslaton.
„Bei all dem ist man sich im Bundesumweltministerium offensichtlich der besonderen Konsequenzen für die Anlagenbetreiber und die Energiewende gar nicht bewusst“, so Maslaton weiter.
Auch verkenne der Bundesumweltminister weitestgehend die Funktion der unterschiedlichen Strommärkte. Insbesondere vernachlässig er den Umstand, dass ein Großteil der Strommengen nicht an der Börse, sondern am weitgehend intransparenten außerbörslichen Markt gehandelt werden, dem sogenannten OTC-Markt.

„Energiesoli“ verletzt den Vertrauensschutz; Streichung des Eigenstromprivilegs ungerechtfertigt
Darüber hinaus sei der in Altmaiers Positionspapier vorgeschlagene „Energiesoli“ für Bestandsanlagen in höchstem Maße verfassungsrechtlich angreifbar. „Schließlich steht Anlagenbetreibern, die ihre Kapitalkosten zu tragen haben, ein Vertrauensschutz in die gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Investition zu“, bekräftigt Prof. Maslaton, der auch Honorarprofessor für das Recht der erneuerbaren Energien an der TU Chemnitz und Umweltrecht an der Bergakademie Freiberg ist.
Auch die uneingeschränkte Streichung des Eigenstromprivilegs sei schlichtweg ungerechtfertigt, auch wenn sich Bundesumweltminister Peter Altmaier zuletzt am 4. Februar 2013 im Rahmen des EEG-Dialogs "Potenzial und Rolle von Biogas" erneut für das Ende dieser Ausnahmeregelung ausgesprochen hatte.
 „Sicherlich soll die EEG-Umlage möglichst auf alle Schultern gleichmäßig verteilt werden. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, dass derjenige, der bereits die Investitionskosten in eine Erneuerbare-Energien-Anlage oder hocheffiziente KWK-Anlage auf sich genommen hat, nun auch noch für andere EE-Anlagen einzustehen hat, soweit er diese nicht für seinen Stromverbrauch in Anspruch nimmt“, erklärt der Energierechtsexperte. 
„Ein vernünftiger Ansatz für eine Begrenzung der Strompreiserhöhung wäre vielmehr eine Regelung, die dafür sorgt, dass der geringere Börsenpreis, den die Energieversorgungsunternehmen zu entrichten haben, am Ende auch dem Endverbraucher zugutekommt. Gleichzeitig könnte außerdem die Mehrwertsteuer verringert oder ihr Aufschlag auf die EEG-Umlage abgeschafft werden“, schlägt Prof. Maslaton als Alternative zu Altmaiers Plänen vor.

Prof. Maslaton  lobt grünen Vorschlag und hält Marktprämie für unwirksam

Der jüngst veröffentlichte Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen sein vielfacher Hinsicht ausgewogener und führt vor Augen, dass gerade ein Bündel von Maßnahmen notwendig sein wird, um die Strompreiserhöhungen nachhaltig zu steuern, betont Maslaton.
Dass die Marktprämie für die Direktvermarktung von EE-Strom zu teuer und unwirksam sei – wie es im Positionspapier dargestellt wird – hält Prof. Maslaton sieht kritisch. „Die Marktprämie könnte gerade langfristig ein Weg sein, auch Altanlagen im Strommarkt zu integrieren.“

„Altmaier muss dringend nachlegen und nicht in einer Hauruckaktion die erneuerbaren Energien ausbremsen“
„Darüber hinaus muss endlich für eine Kostentransparenz gesorgt werden, auch gegenüber anderen Energieerzeugungsformen. Den Bürgern dürfen die tatsächlichen Kosten für Kohle- und Atomstrom nicht weiter vorenthalten werden. Hier muss Herr Altmaier dringend nachlegen und nicht in einer Hauruckaktion die erneuerbaren Energien ausbremsen. Außerdem taugen die Energiewende und deren Kosten nicht als Wahlkampfthema. Die Energiewende ist nicht umsonst – aber die Früchte tragen wir hierfür erst in 10 bis 15 Jahren“, bekräftigt der Direktor der Forschungsstelle Neue Energien und Recht abschließend.

14.02.2013 | Quelle: Prof. Dr. Martin Maslaton; Forschungsstelle für Neue Energie und Recht der TU Chemnitz und der Bergakademie Freiberg | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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