AFASE kommentiert Entscheidung der EU-Kommission zur Registrierung von chinesischen Photovoltaik-Modulen als ungerechtfertigten Eingriff in den Markt

Importe von chinesischen Photovoltaik-Modulen und deren Schlüsselkomponenten sollen ab dem 06.03.2013 im Zusammenhang mit den laufenden Anti-Dumping- und Anti-Subventionsverfahren gegen chinesische Solar-Produkte registriert werden, so eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Allianz für Bezahlbare Solarenergie (AFASE) hält dies für unbegründet. Die Registrierung räume der Europäischen Union die Möglichkeit ein, Solar-Produkte auch rückwirkend mit Strafzöllen zu belegen, kritisiert AFASE.

Till Richter (Richter Solar): Mehrheit der europäischen Solar-Unternehmen lehnt diesen unverständlichen Schritt ab
„Zwar folgen der Registrierung nicht zwangsläufig Strafzölle. Allein die Registrierung sorgt aber für Unsicherheit, die sich deutlich negativ auf den Markt auswirkt. Dieser Eingriff in den Markt ist ungerechtfertigt, da eine rückwirkende Einführung von Strafzöllen gegen EU-Recht verstoßen würde. Laut EU-Recht dürfen Zölle ausdrücklich nur dann rückwirkend erhoben werden, wenn die Importe stark angestiegen sind – das ist hier nicht der Fall“, heißt es in der Pressemitteilung.
„SolarWorld und andere Unternehmen, die den europäischen Markt abschotten wollen, mögen von der aktuellen Unsicherheit im Markt profitieren. Die große Mehrheit der europäischen Solar-Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette allerdings lehnt diesen unverständlichen Schritt ab“, sagt Till Richter von Richter Solar und Sprecher der AFASE.
 
05.03.2013 | Quelle: AFASE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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