Ökostrom-Reform: Keine EEG-Umlage mehr für Vermieter mit Photovoltaik-Anlagen fällig
Die MEP Werke GmbH (München) befürwortet diesen Gesetzesentwurf, weil er zu einem weitaus schnelleren Erreichen der Photovoltaik-Ausbauziele beitragen könne.
Bisher wurde für Vermieter, die ihre Mieter mit Solarstrom vom eigenen Hausdach versorgen, die EEG-Umlage von aktuell 6,35 ct/kWh netto fällig. Dies soll nun geändert werden. „Die Konditionen sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein“, lautet es in einem Eckpunktepapier zur EEG-Reform.
Nutzer einer PV-Mietanlage müssen sich um nichts kümmern
Vermieter mit einer PV-Mietanlage der MEP Werke profitierten gleich doppelt, betont das Unternehmen: „Sie können ihren Mietern nachhaltig produzierte Energie zur Verfügung stellen und müssen sich durch das Mietmodell um nichts kümmern. Denn das mietbare Rundum-sorglos-Paket, zum monatlichen Festpreis über 20 Jahre, beinhaltet ein umfangreiches Leistungsangebot. Von der individuellen Wirtschaftlichkeits-Berechnung und Planung über Montage, Betrieb, Wartung und Versicherung bis hin zum umfassenden Kundenservice und der kostenlosen Entsorgung nach Ablauf der Mietzeit ist alles inbegriffen“, erklären die MEP Werke.
Mit der Gesetzesänderung soll Verbrauchern die Möglichkeit gegeben werden, sich stärker an der Energiewende zu beteiligen.
„Mit unserer Vision „Solarstrom für jedermann“ möchten wir die Möglichkeiten der Energiewende jedem zugänglich machen und allen die Chance geben, einen aktiven Beitrag zu leisten“, sagt Konstantin Strasser, Geschäftsführer der MEP Werke. „Für einige Zielgruppen war dies durch die EEG-Umlage jedoch bisher erschwert. Wir freuen uns, dass endlich auch Mieter vom neuen Ökostrom-Gesetz profitieren sollen.“
08.07.2016 | Quelle: MEP Werke GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH