Strompreisentwicklung: EEG-Umlage 2017 könnte wegen Strafzinsen steigen

Für 2016 wird mit einem erneuten Anstieg der EEG-Umlage gerechnet. Etwas über 7 Cent seien im Gespräch, was einem Anstieg von mindestens 12 Prozent entspreche, berichtet das Portal 1-stromvergleich.com.

Dabei liege ein Überschuss von 3,4 Milliarden Euro auf dem EEG-Konto. Auf Grundlage des Ökostrom-Ertrags eines durchschnittlichen Jahres, dürfte der Kontostand zum Winter weiter steigen.

Netzbetreiber wollen „stille Reserve“ halbieren und Strafzinsen senken
Die Netzbetreiber befürchten jetzt, für diesen Milliardenüberschuss in Zukunft Strafzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) zahlen zu müssen, welche etliche Banken an institutionelle Kunden weitergeben wollen. Daher wollen die Netzbetreiber ihre „stille Reserve“ von aktuell 10 Prozent auf 5 Prozent halbieren. So soll ein noch steilerer Anstieg der EEG-Umlage verhindert werden.
Die Liquiditätsreserve soll Schwankungen auf dem EEG-Konto abmildern, welche entstehen, wenn die prognostizierte und die tatsächliche Ökostromerzeugung sich im Laufe des Jahres unterschiedlich entwickeln.

Verbraucher würden durch niedrigere „stille Reserve“ entlastet
Laut Angaben der Netzbetreiber betrug die Reserve für dieses Jahr 2,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anteil an der EEG-Umlage von 0,6 Cent. Halbiert sich dieser Posten, werden Verbraucher mit 0,3 Cent pro Kilowattstunde weniger belastet.
Bei einer durchschnittlichen Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh entspricht das einer Einsparung von 10,50 Euro.

717 stromintensive Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit
Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert, doch die Gebühr rückt immer mehr von ihrer eigentlichen Bestimmung ab.
In den letzten Jahren wurden zunehmend mehr stromintensive Industriebetriebe von der EEG-Umlage befreit. 2015 waren es 717 Unternehmen mit einem Befreiungsvolumen von 3,4 Milliarden Euro.
Diesen Einnahmeausfall müssen die verbleibenden Stromkunden bezahlen, da die Industrieentlastungen bei der Berechnung der EEG-Umlage berücksichtigt werden.
Die Strompreisentwicklung für 2017 kann verfolgt werden auf: 1-stromvergleich.com/strompreisentwicklung/

30.08.2016 | Quelle: 1-stromvergleich.com | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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