Bundestag beschließt Änderung der Photovoltaik-Einspeisevergütung. Röttgen: EEG-Novelle sichert Ausbau der Solarstromerzeugung

Der Deutsche Bundestag hat am 06.05.2010 mit den Stimmen der Regierungskoalition die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich gesenkt. „Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit […]

Der Deutsche Bundestag hat am 06.05.2010 mit den Stimmen der Regierungskoalition die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Damit werden die Vergütungen für Anlagen zur Erzeugung von Solarstrom auf Gebäuden und Freiflächen zum 1. Juli 2010 deutlich gesenkt. „Die Novelle reagiert auf die Preissenkungen, die mit der Markteinführung und der Massenproduktion verbunden sind. Wir nehmen damit die notwendigen Korrekturen vor, um die Vergütung auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren, die Kosten für die Stromverbraucher zu begrenzen und trotzdem den Anteil des Solarstroms weiter zu erhöhen“, sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen.

Zusätzliche Kürzungen der Solarstrom-Vergütung zwischen 11 und 16 Prozent
Die Korrektur der Vergütungen sei notwendig geworden, da im vergangenen Jahr die Marktpreise um rund 30 Prozent gesunken sind. Deshalb würden nun, zusätzlich zur ohnehin im EEG angelegten Degression, die Vergütungssätze zwischen 11 Prozent für Solarparks auf Konversionsflächen und 16 Prozent für Photovoltaik-Dachanlagen gesenkt, so das Bundesumweltministerium (BMU) in einer Pressemitteilung. Strom aus Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen soll künftig nicht mehr vergütet werden. Gleichzeitig gehe das EEG von einem deutlich stärkeren Ausbau des Photovoltaik-Marktes als bisher erwartet aus, betont das BMU. Der so genannte Zubaukorridor für das Marktvolumen wird auf 3.500 Megawatt installierte Photovoltaik-Spitzenleistung pro Jahr verdoppelt. „Die vorgeschlagenen Absenkungen sind angemessen. Mit einem erweiterten finanziellen Anreiz, Solarstrom selbst zu nutzen, werden technische Innovationen ausgelöst“, heißt es in der BMU-Pressemitteilung.
Der dynamische Ausbau der Photovoltaik-Nutzung in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. Im Jahr 2009 wurden neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von rund 3.800 Megawatt installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.800 Megawatt in Betrieb. Deutsche Unternehmen sind technologisch führend, die Branche hat einen hohen Exportanteil und schaffte insbesondere in Ostdeutschland viele hochwertige Arbeitsplätze. Im Jahr 2009 wurden nach ersten Schätzungen in Deutschland rund 10 Milliarden Euro in Photovoltaik-Anlagen investiert. Dies sicherte in der Branche und im Handwerk rund 65.000 Arbeitsplätze, betont das BMU.

Acht Cent Bonus pro Kilowattstunde Solarstrom-Eigenverbrauch
Bei einer weiterhin dynamischen Marktentwicklung ist laut BMU in Deutschland bereits im Jahr 2013 die so genannte Netzparität zu erwarten. Dann lasse sich Solarstrom hierzulande zu Kosten erzeugen, die dem Niveau herkömmlicher Verbraucher-Stromtarife entsprechen. Dieser Entwicklung bereite die Novelle den Weg, indem sie den Eigenverbrauch in Zukunft stärker fördert: Privathaushalte, die Solarstrom nicht in das Netz einspeisen, sondern selbst verbrauchen, gewinnen künftig bis zu acht Cent pro Kilowattstunde. Auch das Gewerbe profitiere davon, denn diese Regelung werde auf Anlagen bis 500 Kilowatt ausgedehnt, das ist etwa das Hundertfache einer typischen Einfamilienhaus-Dachanlage. Die Eigenverbrauch-Regelung werde wichtige technische Innovationen auslösen, zum Beispiel im Bereich der Batterietechnik. In der Folge werde der Strombezug aus dem Netz reduziert und dieses entlastet. Das wiederum beschleunige die Integration der erneuerbaren Energien in das Stromnetz.

Vergütung für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen entfällt; Solarparks auf Konversionsflächen werden auch ab 2015 gefördert
Freiflächenanlagen werden auch nach dem 1. Januar 2015 weiter gefördert, entgegen der bisherigen Regelung im EEG. Konversionsflächen, die eine Vergütung nach dem EEG ermöglichen, umfassen jetzt zusätzlich zu den Flächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung auch solche aus wohnungsbaulicher oder verkehrlicher Nutzung. Freiflächenanlagen können jetzt auch innerhalb eines Streifens von 110 Metern vom Fahrbahnrand von Autobahnen oder Schienenwegen gefördert werden. Die Kategorie der Ackerflächen entfällt ab dem 1. Juli 2010. Für Freiflächenanlagen, die bereits in der Planung weit fortgeschritten sind, wird eine Übergangsregelung gewährt.

07.05.2010 | Quelle: BMU | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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