Auswertung der EEG-Anlagenstammdaten für Photovoltaik-Anlagen: keine Verbesserung in Sicht
Bei genauer Betrachtung der Daten ist erneut festzustellen, dass diese erheblich von den Meldungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) abweichen. Die Übertragungsnetzbetreiber (Tennet, 50hertz, Amprion, TransnetBw) nehmen gemeinsam Stellung:
Verteilnetzbetreiber betonen größeren Erfassungsaufwand
„Der Zeitversatz zwischen der Datenveröffentlichung bei der BNetzA und den ÜNB und den daraus entstehenden Abweichungen ist durch die BNetzA bereits zutreffend erklärt worden. Ergänzend möchten wir allerdings anmerken, dass die Verteilnetzbetreiber einem wesentlich größeren Erfassungsaufwand ausgesetzt sind. Zum Einen werden bei der BNetzA nur die Photovoltaik-Anlagen erfasst, während der VNB die Daten aller EEG-Anlagen erfassen muss, und zum Anderen muss der VNB die Daten in das eigene Abrechnungssystem integrieren und zum Datenaustausch mit dem ÜNB aufbereiten. Dieser ‚Veredelungsprozess‘ dürfte etwas zeitintensiver ausfallen als das Bereitstellen von Informationen.“
Abweichungen im Datenbestand der Verteilnetzbetreiber und BNetzAIn der Tat sind im derzeitigen Datenbestand ca. 1,1 GW Anlagenleistung enthalten, die für die Jahre 2009 und 2010 nachgemeldet worden sind. Vermutlich bedingt durch den hohen Zubau im Jahr 2011 hinken die ÜNB hinter den erfassten Werten der BNetzA (bis inkl. 2011) um insgesamt ca. 4,37 GW Anlagenleistung hinterher.
Kein Interesse an Veränderung
Durch diese inkonsistenten Daten beider Erfassungsinstitutionen lassen sich definitiv keine exakten Aussagen über die derzeit installierte PV-Anlagenleistung in Deutschland machen. Diese können allenfalls als Richtwerte gesehen werden. Die Möglichkeit, Anlagendaten im Online-System der BNetzA einzutragen, obwohl diese nicht existent sind, wird allerdings sowohl von der Bundesregierung als auch der BNetzA dementiert; trotz des Nachweises, dass dies möglich ist.
Recherchen innerhalb der Branche ergaben recht einheitlich das Bild, dass niemand an der derzeitigen Situation etwas ändern will. Aus Kreisen der Übertragungsnetzbetreiber wird berichtet, dass die Einrichtung eines zentralen – und womöglich korrekten – Anlagenregisters keinerlei Priorität habe, obwohl das Problem hinreichend bekannt sei. Rein technisch wäre das ja durchaus schnell und einfach realisierbar.Vermutlich wird in diesem Fall Rücksicht auf die Verteilnetzbetreiber (VNB) genommen. Diese scheinen die Daten nur sporadisch und zögerlich an die ÜNB weiter zu melden. Laut o.g. Stellungnahme der ÜNB müssen die VNB die EEG-Anlagen in das eigene Abrechnungssystem integrieren. Dabei stellt sich allerdings die Frage, wie lange dieser Vorgang dauert und wie beim derzeitigen, nachweisbaren Versatz von fast 30 Monaten die Anlagenbetreiber abgerechnet werden. Auch bei den VNB besteht das Abrechnungssystem wohl kaum nur aus MS Excel.
Zwischen den ÜNB und den VNB besteht auf Grund des Zeitmangels übrigens eine Vereinbarung, dass die VNB noch nicht erfasste Anlagen als "Dummy-Anlagen" in den Datenbestand integrieren und die Leistung als "gut geschätzte" Werte eintragen. Die Daten mögen zwar von Profis der Branche gut geschätzt werden, doch dies kann auf Dauer keine gängige Lösung sein, zumal gesetzliche Grundlagen die Veröffentlichung vorschreiben.
Verkürzte Adressdatensätze sind rechtens
Wie bereits berichtet, unterscheiden sich die Daten der TransnetBw hinsichtlich der kompletten Standortangabe von jenen der restlichen drei Unternehmen. TransnetBw hat in den aktuellen Daten auf die Veröffentlichung der genauen Adresse des Anlagenstandortes verzichtet und nur Postleitzahlen und Orte veröffentlicht.
Auf Nachfrage bei TransnetBw hieß es, dass datenschutzrechtliche Gründe gegen die Veröffentlichung der kompletten Adresse sprächen. Hier liege eine entsprechende Erklärung des baden-württembergischen Innenministeriums vor. Eine Nachfrage beim Landesbeauftragten für Datenschutz im Innenministerium Baden-Württemberg (LfD), Jörg Klingbeil, bestätigte die Aussage der TransnetBw in wesentlichen Punkten.
Hier habe es eine Beschwerde einer betroffenen Person gegeben, so dass dieser nachgegangen werden musste. Die BNetzA erklärte in dem Verfahren, dass eine Veröffentlichung der kompletten Adresse aus Sicht des Gesetzgebers nicht nötig sei und die Datenmeldungen auch ohne Straßenangabe akzeptieren würden. In diesem Kontext beschloss die TransnetBw dann, die verkürzte Standortangabe zu veröffentlichen. Eine entsprechende Weisung des Datenschutzbeauftragten lag nicht vor, allerdings wird die Entscheidung begrüßt.
Fazit
Die unterschiedlichen Datenquellen sind wieder einmal nicht miteinander vergleichbar und somit auch nicht in Richtung BNetzA verifizierbar. Die Agentur geht davon aus, dass alle Anlagendaten der Realität entsprechen. Außerdem werden dort nur Zugänge erfasst. In die ÜNB-Daten finden jedoch auch Außerbetriebnahmen Eingang. Faktisch will niemand diesen Zustand ändern, außer vielleicht ein paar Idealisten.
Derzeit versucht Proteus Solitions, durch Stichproben einige der BNetzA-Zahlen durch verschiedene Anfragen bei Kommunalverwaltungen zu verifizieren, was allerdings eine Zeitlang dauern werde. Fraglich, ob bis dahin das EEG bei der aktuellen politischen Diskussion noch Bestand hat.
HINWEIS:
Die ÜNB werden in den nächsten Tagen die veröffentlichten Daten nochmals korrigieren und erneut veröffentlichen.