BSW Solar: Herkunftsnachweise für Solarstrom müssen billiger werden
Ende Juni hat das Ministerium seinen Entwurf für die Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung (HkRNGebV) vorgestellt. Die Verordnung soll am 1. Oktober 2021 in Kraft treten. Die Gebühren für die Herkunftsnachweise (HKN) von Solarstrom sollen dabei teils kräftig steigen. Die Registrierungsgebühr wäre nach den aktuellen Plänen um 240 Prozent höher, heißt es vom BSW Solar. Der Verband fordert stattdessen bessere Bedingungen und niedrigere Gebühren insbesondere für kleinere Solaranlagen. Zudem sollte ein Pooling möglich werden, sodass mehrere PV-Anlagen in einem Konto zusammengefasst werden könnten.
Herkunftsnachweise auch für Solarstrom immer wichtiger
Der BSW Solar geht davon aus, dass Herkunfts- und Regionalnachweise als Instrumente der Vermarktung von erneuerbarem Strom an Bedeutung gewinnen. Bisher spielen sie nur eine kleine Rolle. Wer eine EEG-Vergütung in Anspruch nimmt, darf den Strom nämlich nicht zugleich mit Herkunftsnachweisen versehen (Doppelvermarktungsverbot). HKN könnten jedoch von förderfreien oder Ü20-Solaranlagen in Anspruch genommen werden. Da die Zahl dieser Anlagen wächst, dürfte auch das Interesse der Solarbranche an HKN steigen. Das zeichnet sich bereits seit einigen Jahren ab.
Der BSW Solar kritisiert die damit verbundenen Gebühren für die Photovoltaik-Betreiber seit längerem als unverhältnismäßig. Aktuell liegt die Registrierungsgebühr bei mindestens 50 Euro pro Solaranlage. Hinzu kommt eine jährlichen Kontoführungsgebühr von ebenfalls 50 Euro. Bei kleinen Anlagen stünden dem deutlich geringere Einnahmen aus dem Verkauf der HKN gegenüber, so der BSW Solar. Der vorliegende Verordnungsentwurf verschärfe die Situation. Die Registrierungsgebühr soll laut dem Entwurf von 50 auf 120 Euro steigen – also um 240 Prozent.
„Die hohen Registrierungs- und Kontoführungsgebühren sind schon heute abschreckend. Sie stellen insbesondere für kleine Ü20-Anlagen ein wesentliches Hemmnis zur Nutzung von HKN dar. Anstatt die Gebühren zu senken, werden sie zu einer unüberwindbaren Hürde“, kritisiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Keine Chance für neue Geschäftsmodelle
Das hindere Betreiber kleinerer Solarstromanlagen daran, den grün erzeugten Strom zum Beispiel über Pooling-Modelle zu verkaufen, kritisiert der Verband.
Dem Entwurf zufolge sollten die Gebühren eigentlich wirtschaftlich vertretbar sein. Allerdings hätte das BMWi für die Ermittlung dieser vertretbaren Gebührenhöhe ausschließlich Windkraftanlagen zugrunde gelegt. PV-Anlagen würden explizit nicht berücksichtigt. Das BMWi begründe dies damit, dass diese ohnehin die Auffanglösung für Ü20-Anlagen nutzen würden. „Neue PV-Geschäftsmodelle sind in dem BMWi-Entwurf offensichtlich unter den Tisch gefallen und müssen mit einer eigenen barrierefreien Gebührenkategorie schnell nachgearbeitet werden,“ so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
13.7.2021 | Quelle: BSW Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH