Photovoltaik: Region Stuttgart fällt im Ländle zurück
Die Region Stuttgart, eine der wirtschaftlich dynamischsten und innovativsten Standorte Europas, liegt bei der Photovoltaik und der Energiewende in Baden-Württemberg weit hinten. Das bemängelt die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (PEE BW). Laut der jüngsten Erhebung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) sei die Verteilung der erneuerbaren Energien im Südwesten ungleich verteilt. Platz eins belegt der Landkreis Schwäbisch Hall. Hier kommen auf eine Person im Durchschnitt 6.088 Kilowattstunden Ertrag. Recht weit hinten liege die Region Stuttgart. Die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie die Landeshauptstadt Stuttgart liegen gemeinsam im Schnitt bei nur 605 Kilowattstunden Ertrag pro Kopf – das ist zehnmal weniger als der Spitzenreiter. Verglichen mit dem Landesschnitt kommt die Region Stuttgart auf nur 44 Prozent.
Große Hoffnung liege daher seit geraumer Zeit auf der Regionalplanung. Sie soll den Ausbau im Südwesten vorantreiben. Künftig müssen für Windenergieanlagen und Solarparks mindestens zwei Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen ausgewiesen werden. Das legt das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes (KlimaG) fest. Den Regionalverbänden komme bei der Planung eine tragende Rolle zu. Denn sie definierten in Zusammenarbeit mit den Kommunen diese Vorranggebiete. Die Anhörungen laufen derzeit, bis Ende September 2025 müssen die Flächen feststehen.
Anfang des Jahres 2024 ging der Verband Region Stuttgart (VRS) VRS noch davon aus, dass sich die Regionalversammlung bereits im April mit dem Thema befassen und zügig entscheiden könne, welche Vorranggebiete am Ende tatsächlich im Regionalplan auszuweisen sind. Dies sei aber gescheitert. Das nächste Ziel ist der 30. September 2025. Doch nun rücke man auch davon langsam ab, im Gespräch sei der 31. Dezember 2027.
„Region Stuttgart sollte Landesvorgaben früher einhalten„
Damit würde der VRS die vom Land Baden-Württemberg gesetzte Frist nicht einhalten. Das wäre ein Rückschlag für die Bemühungen, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Der VRS kann sich zwar darauf berufen, dass das Landesgesetz nur eine „Soll-Vorschrift“ enthält. In Paragraf 20 des KlimaG heißt es: „Die zur Erreichung der Teilflächenziele nach Absatz 1 notwendigen Teilpläne und sonstigen Änderungen eines Regionalplans sollen früher als in Paragraf 3 Absatz 1 WindBG vorgesehen bereits bis spätestens 30. September 2025 als Satzung festgestellt werden.“
Diese Auffassung sollte jedoch nicht Maßstab des Handelns sein, sagt Jürgen Scheurer von der PEE BW. „In der Region Stuttgart leben rund ein Viertel der Menschen in Baden-Württemberg, die wichtigsten Unternehmen des Landes sind zudem vor Ort. Für sie alle ist die Energiewende auch wirtschaftlich äußerst wichtig. Die Region Stuttgart sollte sich auch daher nach den Landesvorgaben richten. Statt die Fristen in die Zukunft zu verlagern, muss der VRS den Prozess der Regionalplanung jetzt rasch beschleunigen. Das Ziel sollte das Frühjahr 2025 sein. Nur so können wir den Ausbau der erneuerbaren Energien schneller bewerkstelligen.“ Die Erneuerbaren-Branche stehe parat, damit die Region zügig die Ziele erreichen kann. Dafür sei aber zunächst die Regionalplanung erforderlich, so Scheurer.
Quelle: Plattform EE BW | www.solarserver.de © Solarthemen Media GmbH