Kraft-Wärme-Kopplung: Konsens gefunden

In einem gemeinsamen Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Werner Müller haben Vertreter der Regierungsparteien und der Gewerkschaften Einvernehmen über die Sicherung und den weiteren Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzielt. Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich nicht, den Wettbewerb im Strommarkt einzuschränken und hält die inzwischen eingetretenen Preissenkungen beim Strom für eine wichtige Entlastung der Verbraucher wie auch der […]

In einem gemeinsamen Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Werner Müller haben Vertreter der Regierungsparteien und der Gewerkschaften Einvernehmen über die Sicherung und den weiteren Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzielt.

Die Bundesregierung beabsichtigt grundsätzlich nicht, den Wettbewerb im Strommarkt einzuschränken und hält die inzwischen eingetretenen Preissenkungen beim Strom für eine wichtige Entlastung der Verbraucher wie auch der Wirtschaft. Doch im Hinblick auf Situation zahlreicher Stadtwerke wird Handlungsbedarf in Sachen KWK gesehen. Es gelte, den erreichten Stand der Kraft-Wärme-Kopplung zu sichern und diese – im Rahmen des wirtschaftlich sinnvollen und ökologisch notwendigen – weiter auszubauen.
Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen der kommunalen Elektrizitätswirtschaft, die mehr als 25% des Stromabsatzes durch Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle erzeugen, einen Bonus pro erzeugter Kilowattstunde Strom erhalten. Dieser soll auf 5 Jahre befristet und degressiv gestaffelt werden, soweit nicht zuvor eine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird. Der Bonus soll zielgerichtet auf die Kostensituation am jeweiligen Erzeugungsstandort ausgerichtet werden. Die zusätzlichen Fördermittel sollen durch eine moderate Umlage auf alle Stromverbraucher erwirtschaftet werden. Sie wird nach bisherigen Schätzungen etwa 0,2 Pf/kWh betragen. Damit soll es den Unternehmen – es handelt sich dabei überwiegend um Stadtwerke – ermöglicht werden, ihre Erzeugungsstruktur zu optimieren, den Anschluss an den Wettbewerb im Förderzeitraum wiederzufinden und Arbeitsplätze in größtmöglichem Umfang zu sichern. Nach Ansicht der Gesprächsteilnehmer wird so ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz und zur Beschäftigungssicherung geleistet.
Die beabsichtigten Maßnahmen werden als Teil einer Gesamtstrategie der Bundesregierung betrachtet. Zu ihr zählen auch die bereits eingeleitete Reform des Energieeinspeisungsgesetzes, Programme zur Förderung der Photovoltaik bzw. zur Markteinführung von Anlagen für erneuerbare Energien sowie die geplante Befreiung moderner Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (mit einem Nutzungsgrad von über 70 %) von der Erdgas-/ Mineralölsteuer im Rahmen der 2. Stufe der Öko-Steuer-Reform.

Quelle: Bundespresseamt, 08.11.1999

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