Ab 1.1.2000: Freie Wahl des Stromanbieters

Nach nahezu einem Jahr zäher Verhandlungen wird der Strommarkt im neuen Jahr endgültig freigegeben. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) einigten sich am 13.12.1999 auf eine Regelung, in der festgeschrieben wird, zu welchen Bedingungen Energieerzeuger künftig ihren Strom durch die Netzte […]

Nach nahezu einem Jahr zäher Verhandlungen wird der Strommarkt im neuen Jahr endgültig freigegeben. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) und die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) einigten sich am 13.12.1999 auf eine Regelung, in der festgeschrieben wird, zu welchen Bedingungen Energieerzeuger künftig ihren Strom durch die Netzte der Konkurrenten leiten dürfen.

Die neuen Stromanbieter müssen nach dem Wegfall der bisherigen, entfernungsabhängigen Durchleitungsgebühr nicht mehr für jeden einzelnen Kunden mit den lokalen Netzbetreibern verhandeln. Der Weg für Billigstrom ist frei – allerdings müssen die Preisbrecher nun beweisen, dass sie auch liefern können. Die Kosten für die Nutzung der Netze – bisher im Strompreis enthalten – sind entsprechend der Vereinbarung ab dem 1. Januar 2000 als Pauschale für den Netzbetreiber zu begleichen.
Der Energiewirtschaft ist es mit dieser Vereinbarung gelungen, die Einsetzung einer Regulierungsbehörde, vergleichbar mit jener für die Telekommunikation, zu umgehen. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller begrüßte die Einigung im www.strommagzin.de als bedeutsamen Schritt auf dem Weg zur Intensivierung des Wettbewerbs – die Nutzungsregeln und Entgeltermittlung würden drastisch vereinfacht. Für die Kunden soll die neue Regelung vor allem vereinfachte Abrechungsmethoden bedeuten. Doch der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) sieht hier noch Lücken.

Wer bezahlt beim Wechsel?

Unklar bleibt jedoch, wer die Kosten beim Wechsel des Anbieters tragen wird: Die wechselwilligen Kunden und ihre neuen Lieferanten, wie es sich der Verband vorstellt, oder die Allgemeinheit, der damit nicht unbedeutende Kosten aufgebürdet würden: Sollten nur 10 % den Anbieter wechseln, schätzt der Präsident des Verbandes Kommunaler Unternehmen (VKU), Gerhard Widder, dann beliefe sich das Volumen der dadurch verursachten Kosten auf die stolze Summe von 400 Millionen Mark. Wenn die neuen Anbieter die Pauschalbeträge für die Netzbetreiber (jährliches Nutzungsentgelt) nicht übernehmen, müssten die Verbraucher künftig 2 Verträge abschließen – einen mit dem Stromanbieter, den anderen mit dem Netzbetreiber für das Ablesen und die Wartung der Zähler – dann kann allerdings von einer drastischen Vereinfachung kaum mehr die Rede sein.
Den vollständigen Text der Vereinbarung finden sie auf der Website des IWR der Universität Münster.

Quellen: www.strommagazin.de, zdf.msnbc, AFP, 15.12.1999.

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