Entwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz: Mit Schwung über die nächste Hürde?

Die Sachverständigen haben sich in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie überwiegend positiv zum Gesetzesentwurf der rot-grünen Bundesregierung geäußert – zumindest nach Auffassung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen erklärte, die eingeladenen Sachverständigen hätten große Zustimmung zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekundet, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben. […]

Die Sachverständigen haben sich in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie überwiegend positiv zum Gesetzesentwurf der rot-grünen Bundesregierung geäußert – zumindest nach Auffassung der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen.

Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin der Grünen erklärte, die eingeladenen Sachverständigen hätten große Zustimmung zum Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bekundet, den die Regierungsfraktionen vorgelegt haben.

Hersteller und Betreiber von Windanlagen erwarteten von dem neuen Gesetz, welches das bestehende Stromeinspeisungsgesetz ablösen soll, einen deutlichen Ausbau der Windenergie insbesondere im Binnenland. Es schaffe Anreize für Innovationen und stärke den Export der Technologie.

Prof. Traube vom BUND machte deutlich, dass die Förderung der Erneuerbaren Energien durch das EEG dringend notwendig für Umwelt- und Klimaschutz ist. Bestehende Subventionen für konventionelle Energieträger müssten ausgeglichen werden, damit Erneuerbare Energieträger die Chance hätten, einen großen Marktanteil zu erreichen und damit Kosten zu senken.

Die Anhörung bestätigt nach Auffassung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Ausgestaltung des EEG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und mit dem Europarecht vereinbar sei. Insbesondere der vorgesehene bundesweite Ausgleich sei – hier berufen die Grünen sich auf Wolf Hatje, Leiter der energiepolitischen Grundsatzabteilung bei Preußen Elektra – notwendig, juristisch konsistent und praktikabel. Der Repräsentant Energieversorgungsunternehmens habe von daher diesen Novellierungsvorschlag begrüßt. Damit stehe einer Verabschiedung des EEG am 25. Februar nichts im Wege.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Pressestelle. 15.02.2000.

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