Regierungskoalition verabschiedet Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Am Dienstag den 22.02.2000 haben die Regierungsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN die endgültige Fassung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) verabschiedet. In einer ersten Stellungnahme erklärte der Energie-Experte der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell, es seien weit reichende Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht worden. Die Veränderungen im Einzelnen:Bestehende Anlagen […]

Am Dienstag den 22.02.2000 haben die Regierungsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN die endgültige Fassung des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG) verabschiedet. In einer ersten Stellungnahme erklärte der Energie-Experte der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, Hans-Josef Fell, es seien weit reichende Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf erreicht worden.

Die Veränderungen im Einzelnen:
Bestehende Anlagen sollen erheblich besser gestellt und wie Neuanlagen behandelt werden. Dies betrifft vor allem Biogasanlagen, bei denen die Pioniere der Technik ursprünglich schlechter gestellt waren als die Betreiber neuer Anlagen.
Photovoltaikanlagen erhalten künftig unabhängig von ihrer Inbetriebnahme die Vergütung von 99 Pfennigen je Kilowattstunde. Strom aus erneuerbaren Energien wird per Gesetz Vorrang vor sonstigem Strom erhalten. „Ökologisch schädliche und energiewirtschaftlich unsinnige, überdimensionierte Photovoltaikanlagen auf der grünen Wiese“ wollen die Koalitionsfraktionen nicht in das Gesetz aufnehmen.
Der Entwurf sieht außerdem vor, den Netzanschluss transparenter zu gestalten. Manipulationen durch die Netzbetreiber sollen vermieden werden. Die Kosten für den Netzausbau müssen in Zukunft nicht von den Betreibern von Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien getragen werden, sondern von den Netzbetreibern, die diese Kosten umlegen können. Unter allen Energieversorgern wird eine bundesweite Ausgleichsregelung eingeführt. So wird es möglich, regionale Unterschiede auszugleichen. Für den Ökostromhandel soll eine neue Perspektive geschaffen werden. Er soll vor allem wirksam vor Dumpingangeboten großer Energieversorger geschützt werden.
Für bestehende Windenergieanlagen sieht das Gesetz einen verbesserten Bestandsschutz vor. Offshore-Windanlagen werden in Zukunft gesondert vergütet.

Das Gesetz wurde am Mittwoch an die Ausschüsse weitergeleitet und wird nach deren Beratungen voraussichtlich am 25.02.2000 im Bundestag verabschiedet werden. Am 17. März soll das Gesetz im Bundesrat behandelt werden, so dass es Anfang April in Kraft treten kann. Für die Grünen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz der Einstieg in das Solarzeitalter. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beginnt, so Hans-Josef Fell, der Aufbruch in eine neue Energiezukunft ohne fossile und atomare Energieträger mit allen ihren Gefahren für Mensch und Umwelt.

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie unter
http://www.gruene-fraktion.de/uthem/umwelt/eeg.pdf

Quelle: Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, 23.02.2000

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