Kraft-Wärme-Kopplung: Bundestag billigt Gesetz

Der Bundesrat hat am 07.04.2000 das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung gebilligt. Gefördert werden Anlagen, deren KWK-Anteil bezogen auf die Kraftwerksleistung des Unternehmens mindestens 25 Prozent beträgt. Außerdem muss der mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Strom mindestens zehn Prozent der gesamten Stromerzeugung ausmachen.Auf diese Weise sollen vorhandene und im Bau befindliche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen geschützt werden, soweit […]

Der Bundesrat hat am 07.04.2000 das Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung gebilligt. Gefördert werden Anlagen, deren KWK-Anteil bezogen auf die Kraftwerksleistung des Unternehmens mindestens 25 Prozent beträgt. Außerdem muss der mit Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Strom mindestens zehn Prozent der gesamten Stromerzeugung ausmachen.
Auf diese Weise sollen vorhandene und im Bau befindliche Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen geschützt werden, soweit sie von bestehenden Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, welche die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellen.
Hierbei handelt es sich meist um Stadtwerke, die künftig vom abnahmepflichtigen Netzbetreiber eine Vergütung von 9 Pfennigen pro Kilowattstunde bekommen sollen, wobei der Netzbetreiber vom Betreiber des vorgelagerten Netzes wiederum einen Ausgleich von 3 Pfennig/kWh verlangen kann. Ein bundesweiter Belastungsausgleich ist auf der Verbundebene vorgesehen. Das Gesetz sieht die degressive Senkung des Vergütungs- und Ausgleichsbetrags um jährlich 0,5 Pfennig/kWh vor:

Quelle: www.strom-magazin.de, 07.04.2000.

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