SOLON AG: 1. Solarstromanlage mit 99 Pfennig-Vergütung in Betrieb

Ein SOLON-Kunde im baden-württembergischen Kuppenheim, so teilt das Berliner Systemhaus für Photovoltaik in einer Ad-Hoc-Meldung mit, bekam von seinem Netzbetreiber, der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), bereits am 3. April 2000 die schriftliche Bestätigung, dass sein Strom künftig mit 99 Pfennigen pro Kilowattstunde vergütet werden soll. Nach dem Ablesen des Zählers gilt der im Erneuerbare Energien […]

Ein SOLON-Kunde im baden-württembergischen Kuppenheim, so teilt das Berliner Systemhaus für Photovoltaik in einer Ad-Hoc-Meldung mit, bekam von seinem Netzbetreiber, der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), bereits am 3. April 2000 die schriftliche Bestätigung, dass sein Strom künftig mit 99 Pfennigen pro Kilowattstunde vergütet werden soll. Nach dem Ablesen des Zählers gilt der im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) genannte Betrag.

Die private 2,1 kWp-Anlage sei damit, so die Berliner Kraftwerksbauer, der erste Solarstromgenerator, dessen Ernte nach dem EEG vergütet werde. Seit Juni 1999 ist die Anlage auf einem Einfamilienhaus im badischen Kuppenheim in Betrieb. Sie soll pro Jahr etwa 1.600 kWh Strom produzieren. Das bedeutet, Die EnBW, an deren Verbundnetz die Anlage angeschlossen ist, wird dem Betreiber für die Monate April bis Dezember rund 1.200 DM überweisen. Im Vorjahr hat der Hausbesitzer nach eigenen Angaben mit 1200 kWh mehr Strom erzeugt, als er und auch die SOlON AG erwartet hätten, aber nach dem alten Einspeisegesetz nur 192 DM bekommen. Der erklärte Idealist, der für sein Sonnenkraftwerk fast 35.000 DM ausgegeben hat, will nicht nur „etwas gutes für die Umwelt tun, sondern auch die Forschung fördern – und das geht nur wenn man auch Anlagen baut“.

Quelle: SOLON AG, eigener Bericht, 10.04.2000.

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