Diskussion um Förderkonzepte für erneuerbare Energien
Bei einer Tagung, veranstaltet vom Wirtschaftsministerium in Stuttgart, wurden am 13.04.2000 konkurrierende Konzepte zur Förderung von Wind-, Wasser- und Sonnenenergie kontrovers diskutiert.
Vertreter aus Forschung, Wirtschaft und Politik wogen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Instrumente ab. Preisorientierte Modelle, wie das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG), wurden mit Quoten- bzw. „Marktintegrations-Modellen“ im Hinblick auf ihre Effizienz und die Kompatibilität mit den Vorgaben der Europäischen Union verglichen.
Über das Ziel herrsche Einigkeit. Der Anteil erneuerbarer Energien soll bis 2010 verdoppelt werden. Die Wege dahin unterscheiden sich: Während über das EEG die Vergütung für die Produzenten – 99 Pfennig/kWh für Solarstrom – festgeschrieben wird, sollen Quotenmodelle Produzenten, Händlern oder Verbrauchern bestimmte Anteile bei Erzeugung, Handel oder Verbrauch vorgeben. Auf diese Weise würden zwei Produkte entstehen, der Strom und Zertifikate für die Qualität seiner Produktion. Mit beiden könne, so die Experten, gehandelt werden. Ein „Marktintegrationsmodell“, vorgestellt von Prof. Dr. A. Voß von der Universität Stuttgart, sieht die Kombination traditioneller staatlicher Förderung mit Ausschreibungen, so genannten Bieterwettbewerben, vor.
Geeignete Instrumente müssen mehrere Kriterien erfüllen. Erstens sollen sie sicherstellen, dass die nationale Förderung keine Handelsbarrieren darstellt. Zweitens müssen die Modelle den Vorgaben der EU entsprechen. Und drittens soll die Förderung effizient und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die Vertreter der unterschiedlichen Positionen sehen hier weiteren Diskussionsbedarf. Ein abschließendes Urteil der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments steht ebenfalls noch aus.
Für den baden-württembergischen Umweltminister, Ulrich Müller (CDU), liegt die Lösung auf der Hand. Er wiederholte bei der Eröffnung des Workshops seinen Vorschlag zur Einführung eines Quotenmodells und erteilte der staatlichen Förderung eine eindeutige Absage: Auch wenn man das Ziel verfolge, den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu verdoppeln, sei nicht einzusehen, weshalb Unternehmen, die auf dem Strommarkt gutes Geld verdienen würden, staatliche Gelder erhielten, nur weil das übergeordnete Ziel, der Klimaschutz, inzwischen herausragende Bedeutung erlangt habe.
Eigener Bericht, 17.04.2000.