100.000 Dächer: Kein Restschulderlass für Anträge vor dem 1.4.2000
Auch für Anträge, die vor dem 1. April bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen sind, entfällt der Restschulderlass. In letzter Minute, kurz vor der Sitzung des Haushaltsausschusses, sei es gestern doch noch zu noch einer „Attacke“ auf das Programm gekommen, meldet die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS).
Zumindest einige Antragsteller und Händler könnten dadurch Probleme bekommen:
Alle noch nicht bewilligten Kreditanträge, die vor dem 01.04.00 bei der KfW eingegangen sind, müssten nach einer Intervention der Ministerien Finanzen und Wirtschaft ebenfalls auf den Restschulderlass verzichten. Die UVS betrachtet dies als gezielte Provokation, ist jedoch der Auffassung, dass der Sachverhalt von der Branche nicht hochgespielt werden sollte, da ansonsten die positive Ausstrahlung des Programmes für Neuinteressenten getrübt werden könne.
Ab sofort werden Anträge zu den veränderten Konditionen von der KfW angenommen. Das neu aufgelegte 100.000 Dächer-Programm und das seit dem 1.April geltende Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) werden, so die UVS, der Branche eine Verzehnfachung der Umsätze bis zum Jahr 2005 bringen. Der Verband begrüßte die erfolgten Verbesserungen für die kleineren Anlagen – sie werden zu 100 % über Kredite gefördert – und hält fest: „Die deutsche Solarförderung ist jetzt weltweit Spitze!“
Quelle: UVS, 12.05.2000