EEG: Verband fordert Ende der „Brüsseler Hexenjagd“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE), Paderborn, fordert die sofortige Beendigung der seit Jahren dauernden „Hetzkampagne“ der EU-Wettbewerbsdirektion gegen die erneuerbaren Energien. Kaum habe der Bundestag, unter ausführlicher Abwägung der Brüsseler Forderungen und unter Beachtung aller europarechtlichen Regeln, das alte Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien – (Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG) ersetzt, gehe die Direktion erneut auf Konfrontationskurs gegen den deutschen Bundestag und die junge Regenerativindustrie.
Auf Wunsch des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) leite der Generaldirektor der Wettbewerbsdirektion, Alexander Schaub, eine Prüfung auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des EEG ein (Notifizierungs- Vorprüfverfahren). Schaub kündige mit Schreiben vom 7.4. ein voraussichtlich negatives Prüfungsergebnis an, und fordere die Stromwirtschaft bereits jetzt auf, die Zahlungen nach diesem Gesetz zu verweigern, falls seine Meinungsbildung wie angekündigt negativ verlaufe. BEE-Präsident Johannes Lackmann sieht hierin einen einmaligen, ungeheuerlichen Vorgang. Ein rechtskräftiges deutsches Gesetz würde aus Kompetenzanmaßung und ermessensmißbräuchlichem Verhalten eines Kommissionsbeamten als rechtswidrig dargestellt. Weiter würde suggeriert , dass das EEG mit einer negativen Entscheidung unmittelbar seine Wirksamkeit verliere. Das Subsidiaritätsprinzip würde, so Lackmann, hier ad absurdum geführt. Ein EU-Beamter geriere sich zum „Ersatzgesetzgeber“, der die Zuständigkeit der Bundesregierung in ihrer Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik auszuhebeln suche.
Alexander Schaub unterstellt nach Auffassung des BEE dem Gesetz den Charakter einer nicht genehmigungsfähigen Beihilfe. Diese Auffassung würde jedoch von der Bundesregierung und verschiedenen Rechtsgutachtern eindeutig widerlegt. Staatliche Mittel kämen nach dem EEG nicht zum Einsatz. Ohne auf diesen Sachverhalt einzugehen, unterstelle Schaub eine gegenteilige Rechtslage. Selbst als Umweltbeihilfe müsse das Gesetz nach geltendem EU-Recht genehmigt werden, wie ähnliche nationale Gesetze zur europäischen Klimapolitik, urteilt Johannes Lackmann. Der BEE hält den Vorstoß der Direktion für rechtswidrig und fordert in einem Schreiben den zuständigen Kommissar Dr. Mario Monti auf, umgehend personelle Konsequenzen zu ziehen. Weiterer Schaden durch die Verunsicherung von Investoren müsse vermieden werden. Mehrere Versorgungsunternehmen hätten eine Rückforderung von Zahlungen im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses in Brüssel angekündigt – als Reaktion auf den Schaub-Brief.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie kündigt in seiner Presseerklärung vom 29. Mai 2000 an, er wolle sich gegen die Begünstigung der fossilen und nuklearen Energiewirtschaft durch die EU wehren. Ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Notifizierungs- Vorprüfverfahrens, vorgelegt von Dr. Dörte Fouquet, bietet der Bundesverband Windenergie (BWE) an: http://www.winde-energie.de (Rubrik „Politik“).
Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn, 30.05.2000