Atomausstieg: Regierung und Stromwirtschaft einig

Die Bundesregierung und die führenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben am 16.06.2000 eine Vereinbarung getroffen, auf deren Grundlage die Nutzung der Kernkraft in Deutschland beendet werden soll. Die Verhandlungspartner einigten sich auf eine flexible Lösung: Für jeden Reaktor wird auf der Grundlage der vereinbarten Regellaufzeit von 32 Jahren ab Betriebsbeginn eine Reststrommenge vorgegeben. Spätestens wenn diese Strommenge […]

Die Bundesregierung und die führenden Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben am 16.06.2000 eine Vereinbarung getroffen, auf deren Grundlage die Nutzung der Kernkraft in Deutschland beendet werden soll. Die Verhandlungspartner einigten sich auf eine flexible Lösung:

Für jeden Reaktor wird auf der Grundlage der vereinbarten Regellaufzeit von 32 Jahren ab Betriebsbeginn eine Reststrommenge vorgegeben. Spätestens wenn diese Strommenge erreicht ist, muss die Anlage endgültig abgeschaltet werden. Die Energieversorgungsunternehmen können die Strommenge auch auf andere Atomkraftwerke übertragen. Grundsätzlich soll die Übertragung von alten auf neue Anlagen erfolgen. Diese Regelung soll den EVU ermöglichen, den Betrieb ihrer Anlagen wirtschaftlich zu optimieren. Ältere und unwirtschaftlichere Reaktoren wie Biblis, Stade oder Obrigheim könnten demnach bald abgeschaltet werden. Die Bundesregierung gewährleistet für die verbleibende Nutzungsdauer – unter Einhaltung der atomrechtlichen Anforderungen – den ungestörten Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung. Sie wird auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung einen Entwurf zur Novelle des Atomgesetzes erarbeiten.

Abstriche an der Sicherheit sind nicht zu erwarten. Erstmals wurde sogar ein fester Zeitplan für Sicherheitskontrollen vereinbart, die noch in diesem Jahr beginnen sollen. Wenn Sicherheitsmängel entdeckt würden, müssten die Atomkraftwerke entsprechend nachgerüstet werden. Die Versicherungssumme für jedes einzelne Atomkraftwerk wird künftig von 500 Millionen DM auf 5 Milliarden Mark erhöht. Der Transport von Atommüll soll nach einer Übergangsphase beendet werden. Bis ein geeignetes Endlager gefunden ist, wird er an den AKW-Standorten zwischengelagert.

Regierung und Versorgungsunternehmen bewerten die erzielte Verständigung als wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Energiekonsens. Die Beteiligten wollen in Zukunft gemeinsam daran arbeiten, eine umweltverträgliche und im europäischen Markt wettbewerbsfähige Energieversorgung am Standort Deutschland weiter zu entwickeln.

Quellen: Bundesregierung, Bündnis 90/Die Grünen, 16.06.2000

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