100.000 Dächer: Zinssatz 1,9 % – Bewilligungen stocken

Der aktuelle Nominalzinssatz für Kredite im Rahmen des Solarstrom-Förderprogramms beträgt 1,9 %. Das teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laut Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) in einem Bankenrundschreiben mit. Der Zinssatz für einzelne Kredite wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit. Die für dieses Jahr ausstehenden Kreditbewilligungen werden jedoch nicht auf einen […]

Der aktuelle Nominalzinssatz für Kredite im Rahmen des Solarstrom-Förderprogramms beträgt 1,9 %. Das teilte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laut Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) in einem Bankenrundschreiben mit. Der Zinssatz für einzelne Kredite wird zum Zeitpunkt der Zusage festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit.

Die für dieses Jahr ausstehenden Kreditbewilligungen werden jedoch nicht auf einen Schlag erfolgen. Die Mittel für Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 18 Megawatt werden in den nächsten Wochen nur stockend abfließen. Der Grund: Eine sogenannte „Überplan-Verpflichtungsermächtigung“ des Bundeswirtschaftsministeriums in Höhe von zirka 20 Millionen Mark liegt noch nicht vor. Die Unternehmensvereinigung geht davon aus, dass es sich hierbei um eine bedauerliche Formsache handle. Die Solar-Unternehmer kritisieren nachdrücklich die Weigerung des Bundesfinanzministeriums, zumindest die bereits vorliegenden Verpflichtungsermächtigungen über 6 – 8 Megawatt umgehend und vollständig bereitzustellen. Auch auf wiederholte Nachfrage sei keine einleuchtende Begründung für die Verzögerung der bereits finanziell unterlegten Bewilligungen genannt worden. Betroffenen Bauherren rät die Vereinigung, sich direkt an das Wirtschaftsministerium zu wenden und dort ihrem Ärger Ausdruck zu verleihen.

Auch kleine und mittelere Unternehmen haben mit Verzögerungen zu rechnen: Entgegen der ursprünglichen Einschätzung des Wirtschaftsministeriums müsse die neue Richtlinie des 100.000 Dächer-Programms für die so genannten KMUs doch bei der Europäischen Union notifiziert werden, berichtet die UVS in ihrem Rundschreiben. Die Prüfung durch die EU kann bis zu 6 Monate dauern, schätzt der Verband und weist auf die „Deminimis-Regelung“ hin. Diese erlaube Investitionen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro auch ohne Vorlage einer Notifizierung. Die UVS kann nach eigener Einschätzung einen weiteren Erfolg für sich verbuchen: Auf Drängen der Vereinigung habe die KFW sich bereit erklärt, die rund 10.000 betroffenen Antragsteller anzuschreiben, ihnen die veränderten Förderkonditionen darzulegen und sie gegebenenfalls auch auf andere Programmkonditionen hinzuweisen.

Quelle: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft, 18.07.2000

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