Regierung beschließt KWK-Ausbaugesetz

Das Bundeskabinett hat am 26.07.2000 grünes Licht zum Ausbau der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gegeben. Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Michaele Hustedt, bezeichnete den Beschluss als weiteren Baustein der Energiewende. Bis Ende dieses Jahres wollen Regierung und Koalitionsfraktionen die Eckpunkte des KWK-Ausbaugesetzes formulieren, das spätestens zum Sommer 2001 in Kraft […]

Das Bundeskabinett hat am 26.07.2000 grünes Licht zum Ausbau der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) gegeben. Die energiepolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, Michaele Hustedt, bezeichnete den Beschluss als weiteren Baustein der Energiewende. Bis Ende dieses Jahres wollen Regierung und Koalitionsfraktionen die Eckpunkte des KWK-Ausbaugesetzes formulieren, das spätestens zum Sommer 2001 in Kraft treten soll.

In einer Presserklärung bezifferte die Grünen-Politikerin den durch die KWK verringerten Kohlendioxid-Ausstoss mit rund 23 Millionen Tonnen. Das sei ein Drittel der in Deutschland noch zu erbringenden CO2-Einsparungen. Die Kraft-Wärme-Kopplung sei daher ein Eckpfeiler der nationalen Klimaschutzstrategie.

Während konventionelle Kraftwerke nur ein Drittel der eingesetzten Brennstoffe, wie Kohle, Erdgas oder Öl, in Nutzenergie umwandeln, können KWK-Anlagen bis zu 90 Prozent des Brennstoffes nutzen, indem auch die erzeugte Wärme verwendet wird. Deutschland sei, so die Fraktionssprecherin, noch für einige Jahrzehnte auf fossile Energieträger angewiesen. Daher gelte es, diese begrenzten Ressourcen effizient zu nutzen. Je weniger Kohle oder Gas zur Energieerzeugung benötigt würden, desto geringer falle die Belastung der Atmosphäre mit dem Treibhausgas CO2 aus. Gleichzeitig bleibe die Verfügbarkeit fossiler Energieträger so lange erhalten, bis Strom und Wärme komplett aus Sonne, Wind und Wasserstoff bereitgestellt werden könnten.

Zum Ausbau der KWK will die Koalition mit dem Zertifikatshandel ein modernes, marktwirtschaftliches Umweltinstrument einführen. Energieversorger, die einen jährlich steigenden Mindestanteil an KWK-Strom überschreiten, sollen für diese Menge Zertifikate erhalten, mit denen gehandelt werden kann. Unternehmen, die ihrer Umweltverpflichtung nicht ausreichend nachkommen, müssen solche Zertifikate erwerben. Mit diesem Verfahren soll umweltfreundliches Verhalten auch finanziell belohnt werden. Der Wettbewerb unter den Stromanbietern bliebe dennoch erhalten. Für die Verbraucher entstünden keine neuen Belastungen: Wenn das bestehende KWK-Gesetz durch eine wettbewerbsfreundlichere Regelung ersetzt würde, sänken künftig die Produktionskosten, schloss Michaele Hustedt.

Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen im Bundestag, 27.07.2000.

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