Energiesparberatung: Neues Info-Blatt des BMWi

Das neu aufgelegte Faltblatt „Energiesparberatung vor Ort“ weist Hauseigentümern den Weg zur Nutzung der erheblichen Sparpotenziale in Altbauten. Mit dem Programm „Vor-Ort-Beratung“ bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hauseigentümern an, sich von Experten beraten zu lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind. Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, […]

Das neu aufgelegte Faltblatt „Energiesparberatung vor Ort“ weist Hauseigentümern den Weg zur Nutzung der erheblichen Sparpotenziale in Altbauten. Mit dem Programm „Vor-Ort-Beratung“ bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Hauseigentümern an, sich von Experten beraten zu lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungstechnik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Dazu sind die energetischen Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage von einem besonders qualifizierten Ingenieur aufzuspüren und aufzulisten. Die Liste mit Ingenieuren, die vor Ort beraten, ist einzusehen auf den Web-Seiten des Bundes der Energieverbraucher und des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW).

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Seine Höhe ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten. Für ein Ein- und Zwei-Familienhäuser werden bis zu 650 DM gewährt. Darüber hinaus gehende Kosten hat der Hauseigentümer als Eigenanteil zu tragen. Interessierte Hausbesitzer sollten sich an die jeweiligen Berater wenden, und einen Kostenvoranschlag erbitten. Der Energieberater muss vor Beginn seiner Arbeit einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft (BAW) einreichen. Das Amt prüft den Antrag und zahlt – bei einem positivem Entscheid und soweit Haushaltsmittel vorhanden sind – den Zuschuss direkt an den beratenden Ingenieur.

Anspruch auf Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Auch Unternehmen sind anspruchsberechtigt, wenn deren Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.

Das Faltblatt „Energiesparberatung vor Ort“ kann kostenlos angefordert werden beim BMWi, Öffentlichkeitsarbeit/ Versand, Postfach 30 02 65, 53182 Bonn, Fax (0228) 42 23 462, E-Mail: bmwi@gvp-bonn.de
Weitere Infos unter http://www.bmwi.de/infomaterial/energiepolitik/vorort.html
Download des Faltblatts: http://www.bmwi.de/energiesparen.html

Quelle: BMWi, 28.08.2000

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