Neue Fördertöpfe für „Erneuerbare“ in der Schweiz?

Am 24. September entscheidet die Schweiz über drei Alternativen zur umweltgerechten Energiepolitik: Die Solarinitiative und ihre Gegenentwürfe, die Förderabgabe – ein Förderinstrument – und die Energielenkungsabgabe, die als Ökosteuer erhoben werden soll. Alle Vorschläge finanzieren sich durch eine zusätzliche Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger (Heizöl, Benzin, Gas sowie Strom aus Atomkraftwerken) um 0,1 – 2,1 […]

Am 24. September entscheidet die Schweiz über drei Alternativen zur umweltgerechten Energiepolitik: Die Solarinitiative und ihre Gegenentwürfe, die Förderabgabe – ein Förderinstrument – und die Energielenkungsabgabe, die als Ökosteuer erhoben werden soll.

Alle Vorschläge finanzieren sich durch eine zusätzliche Besteuerung der nicht erneuerbaren Energieträger (Heizöl, Benzin, Gas sowie Strom aus Atomkraftwerken) um 0,1 – 2,1 Rappen pro Kilowattstunde. Sämtliche Vorlagen enthalten Ausnahmeregelungen für energieintensive Branchen sowie den Denkmal- und Ortsbildschutz. Über die Mehreinnahmen sollen – wie bei der deutschen Ökosteuer – in erster Linie die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Doch auch ein ökologisches Ziel wird angestrebt: Wer Energie spart soll profitieren; die Groß-Verbraucher nicht-regenerativer Energie hingegen draufzahlen.

Die Solarinitiative ist eine Volksinitiative und der Ausgangpunkt der Debatte. Sie soll der Sonnenenergie und anderen erneuerbaren Energiequellen zum Durchbruch verhelfen. Die Initiative erfreut sich besonders der Zustimmung aus den Bergkantonen, der Bauern, Gewerkschaften und Kirchen sowie des linken Lagers. Pro Kilowattstunde soll eine Abgabe von 0,5 Rappen erhoben werden: Heizöl würde um knapp 6 Rappen teurer, Benzin um 4 Rappen,Gas würde um 0,5 Rappen teurer; der Strompreis um 0,2 Rappen steigen. Der Preisanstieg wird auf fünf Jahre verteilt werden. Mit den Einnahmen könnten die vielfältigen Möglichkeiten der Sonnenenergie und anderen erneuerbare Energien, beispielsweise Biogas, gefördert und Arbeitsplätze gesichert werden.

Der eine Gegenvorschlag ist die Förderabgabe: Er wurde von der Wasserlobby ausgearbeitet. Hinter ihm steht zugleich das Parlament. Die Abgabe soll die „Erneuerbaren“ fördern und gleichzeitig die einheimische Wasserkraft vor der anstehenden Liberalisierung des Strommarktes schützen. Die Förderabgabe soll 3,75 Millionen Franken pro Jahr einbringen und ist auf 10 – 15 Jahre angelegt. Mindestens ein Viertel des Fördervolumens ist für die Wasserkraft, solare Energien und die Steigerung der Energieeffizienz vorgesehen.

Der andere Gegenvorschlag scheint für die Interessenvertreter der fossilen Energien das kleinste Übel zu sein: Die Energielenkungsabgabe auf Erdöl, Uran, Gas und Kohle. Diese Lenkungsabgabe (höchstens 1,3 Rappen) soll den Grundstein für eine ökologische Steuerreform legen, und einen Teil der Sozialversicherung mitfinanzieren. Sie würde rund 2,9 Milliarden Franken zur Senkung der Lohnnebenkosten zur Verfügung stellen. Bei zusätzlicher Annahme eines der beiden Förderinstrumente soll jenes aus den Einkünften der Energielenkungsabgabe finanziert werden.

Umfragen zufolge scheint sich die Solarinitiative bei der Bevölkerung grosser Zustimmung zu erfreuen. Ihren Gegnern wird jedoch ein größeres Mobilisierungspotenzial zugetraut. Mit den zur Entscheidung stehenden Förderinstrumenten hat die Schweiz das Potential zu einem interessanten Exportmarkt zu werden.

Weitere Informationen: http://www.solarpower.ch , 22.09.2000

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