Strommarkt: SFV kritisiert Folgen der Liberalisierung

Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes geht nach Ansicht des Aachener Solarenergie-Fördervereins (SFV) auf Kosten von Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Der Verein machte bei der Anhörung der Energie-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages am 30. und 31. Oktober auf Defizite in diesen beiden Bereichen aufmerksam. Als Grund führt der Verein die fehlende Möglichkeit der Stromerzeuger und Netzbetreiber an, Kosten […]

Die Liberalisierung des deutschen Strommarktes geht nach Ansicht des Aachener Solarenergie-Fördervereins (SFV) auf Kosten von Sicherheit und Umweltverträglichkeit. Der Verein machte bei der Anhörung der Energie-Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages am 30. und 31. Oktober auf Defizite in diesen beiden Bereichen aufmerksam. Als Grund führt der Verein die fehlende Möglichkeit der Stromerzeuger und Netzbetreiber an, Kosten im Zusammenhang mit Umweltschutzmaßnahmen zu refinanzieren.

Sicherheit und Umweltverträglichkeit werden in der Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als gleich wichtige Ziele bei der Stromversorgung herausgestellt. Bei den Stromerzeugern läge es aber auf der Hand, dass freiwillige Maßnahmen aus Wettbewerbsgründen nicht zu erwarten seien. Vor allem die Betreiber der Versorgungsnetze, zum Beispiel die Stadtwerke, müssten umweltentlastende Maßnahmen durchführen. Hier nannte der SFV Maßnahmen wie die Energiesparberatung. Doch leider sei auch für Netzbetreiber eine Refinanzierung nicht möglich.

Mehrere Gründe hält der Solarenergie-Förderverein für ausschlaggebend. Erstens sähen die bisherigen Verbände Veinbarungen über die Berechnung der Netzgebühr keine Posten für umweltentlastende Maßnahmen vor. Zweitens stünden Netzbetreiber, die ihre Gebühren zugunsten umweltentlastender Anstrengungen stärker als der benachbarte Netzbetreiber erhöhen würden, unter der Drohung eines kartellgerichtlichen Verfahrens. Als Quasi-Monopolisten müssten sie ihre Preise so gestalten, „als ob sie im Wettbewerb stünden“. Das Kartellgericht überprüfe zunächst, ob Preisunterschiede zum benachbarten Netzbetreiber bestehen, und falls ja, ob diese gerechtfertigt seien. Da die Refinanzierung freiwillig übernommener Umweltschutzverpflichtungen im Gesetz nicht vorgesehen sei, würden solche Kosten für umweltverträgliche Maßnehmen in einem Gerichtsverfahren nicht anerkannt. Drittens müssten Netzbetreiber befürchten, Kunden zu verlieren, wenn Umweltmaßnahmen ihre Netzgebühren in die Höhe treiben, während konkurrierende Netzbetreiber ohne derartige Maßnahmen günstiger anbieten könnten.

Da eine Refinanzierung der auftretenden Kosten aus den genannten Gründen nicht möglich ist, laufe das in der Präambel des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verfolgte Ziel der „Umweltverträglichkeit“ ins Leere. Entsprechendes gelte auch für die Sicherheit der Stromversorgung. Der Solarenergie-Förderverein schlägt darum für die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes vor: Netzbetreiber sollten die Kosten aus freiwillig übernommenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zum Umweltschutz und zur Sicherheit der Stromversorgung auf die Netzgebühr umlegen dürfen. Ferner fordert der Verein, dass Kommunen den Bau von Parallelleitungen untersagen dürfen. So will man verhindern, dass Netzbetreiber, die ihre Netzgebühren zu einem guten Zweck erhöht haben, ihre Großkunden verlieren an benachbarte Netzbetreiber, die parallele Leitungen zu den Großabnehmern legen.

Quelle: SFV, 02.11.2000

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