100.000 Dächer: KfW präzisiert Definition der Antragsteller

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Definition gewerblicher beziehungsweise privater Antragsteller für ihre Solarstrom-Förderprogramme genauer gefasst. Dies teilte die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in einem Rundschreiben mit. In den Genuss der Kredite aus dem 100.000 Dächer-Programm und des neuen Sonderprogramms „Photovoltaik“ kommen außer privaten Bauherren auch Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften, freiberuflich Tätige sowie Land- und […]

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Definition gewerblicher beziehungsweise privater Antragsteller für ihre Solarstrom-Förderprogramme genauer gefasst. Dies teilte die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in einem Rundschreiben mit. In den Genuss der Kredite aus dem 100.000 Dächer-Programm und des neuen Sonderprogramms „Photovoltaik“ kommen außer privaten Bauherren auch Kaufleute, Personen- und Kapitalgesellschaften, freiberuflich Tätige sowie Land- und Forstwirte. Jene natürlichen und juristischen Personen werden als gewerbliche Antragsteller eingestuft. Die übrigen Antragsteller werden als Privatpersonen behandelt.

Die Stromerzeugung und -einspeisung allein führt jedoch nicht zu einer Eingruppierung als gewerblicher Antragsteller im Sinne des 100.000 Dächer-Solarstrom-Programms. Bereits erteilte Zusagen sollen nicht gekürzt werden, auch wenn der Antragsteller nachträglich aufgrund des Betriebs der mitfinanzierten PV-Anlage steuerlich als Gewerbetreibender eingestuft wird. Sofern im Einzelfall eine Kürzung auf Grund der alten Regelung erfolgt ist, will die KfW auf Antrag prüfen, ob diese im Rahmen der Neuregelung rückgängig gemacht werden kann.

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Antragstellern dürfen auch künftig nur die Nettoinvestitionskosten (ohne Mehrwertsteuer) in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. Die KfW finanziert nur jene Kosten, die dem Antragsteller tatsächlich entstehen. Sollte sich bei bereits erteilten Zusagen im nachhinein herausstellen, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt und im Antrag die Bruttoinvestitionskosten angegeben wurden, ist dieser Sachverhalt der KfW mitzuteilen. Der Kredit wird dann gekürzt.

Quelle: UVS, 30.11.2000

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