Energieeinsparverordnung als Chance für Bausektor und Klimaschutz

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Bauminister Kurt Bodewig haben mit dem Schlussentwurf der neuen Energieeinsparverordnung ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der Regierung vorgestellt. Die neue Regelung soll die bisherige Wärmeschutzverordung und Heizungsanlagenverordnung ersetzen und zusammenführen. Ihr Ziel ist, den Energieverbrauch im Gebäudebereich nachhaltig zu senken. Die neue Regelung wird den Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel machen: Der Heizenergiebedarf […]

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Bauminister Kurt Bodewig haben mit dem Schlussentwurf der neuen Energieeinsparverordnung ein zentrales Element des Klimaschutzprogramms der Regierung vorgestellt. Die neue Regelung soll die bisherige Wärmeschutzverordung und Heizungsanlagenverordnung ersetzen und zusammenführen. Ihr Ziel ist, den Energieverbrauch im Gebäudebereich nachhaltig zu senken. Die neue Regelung wird den Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel machen: Der Heizenergiebedarf von Neubauten muss gegenüber den heutigen Anforderungen um rund 30 % gesenkt werden.

Auf der Grundlage neuer europäischer und nationaler Normen erfolgt künftig eine komplexe energetische Bilanzierung der Gebäude. Damit wird erstmals auch die Effizienz der Anlagentechnik in die Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden einbezogen. Die primärenergetische Beurteilung der Heizsysteme soll die Gleichbehandlung hinsichtlich der Anlagenverluste bei verschiedenen Energieträgern sicherstellen. Zusätzlich zur passiven Solarenergienutzung wird auch die aktive Nutzung erneuerbarer Energien angerechnet.

Da ein beträchtliches Energiesparpotenzial im Gebäudebestand ausgemacht wurde, soll die neue Verordnung diese Reserven durch Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen mobilisieren. Diese betreffen besonders den Ersatz vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter, nach heutigem Standard sehr ineffizienter Heizkessel, die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und die Isolation der obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei ohnehin anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen in jedem Fall die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden.

Verstärkte Modernisierungsaktivitäten sollen Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft sichern. Besonders die Maßnahmen im Gebäudebestand benötigten politische und finanzielle Unterstützung, unterstrichen die Minister in ihrer Pressemitteilung. Deshalb will die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum energiesparenden Bauen verstärken. Außerdem wird zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ab 2001 ein neues CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt. Hier sollen mit einer deutlichen Zinsverbilligung Kredite gewährt werden, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.

Quelle: BMWi, 13.12.2000

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