Netzeinspeisung: Zähler ohne Rücklaufsperre steuerlich zulässig
Seitens der Finanzbehörden bestehen keine Bedenken gegen den Einsatz eines rückwärtslaufenden Zählers zur Erfassung des eingespeisten Solarstromes. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat dies auf Anfrage der Rechtsanwältin des Solarenergie-Fördervereins (SFV), Dr. Bönning, bestätigt.
Für die Direkteinspeisung von Solarstrom in das Versorgungsnetz benötigt der Betreiber eines privaten Solarkraftwerks demnach aus fiskalischer Sicht nur einen einzigen Zähler ohne Rücklaufsperre. Der vollständige Wortlaut des Schreibens (Aktenzeichen: S 7100 – 171 – V C 4 vom 20.12.00) ist auf den Internet-Seiten des SFV unter „Aktuelles“ in den „Weiteren Betreibermails“ zu finden.
08.01.2001 Quelle: SFV, 08.01.2000