Stromwirtschaft contra Energieeinsparverordnung
Als energiewirtschaftlich verfehlt und klimapolitisch falsch kritisiert der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die neue Energieeinsparverordnung. Die Verordnung, garantiere weder Energieeinsparung noch den verminderten Ausstoß von Treibhausgasen. Sie würde vielmehr zu einer stärkeren Abhängigkeit von Importenergien führen, insbesondere vom Öl, erklärte VDEW-Hauptgeschäftsführer Dr. Eberhard Meller anläßlich der Verbändeanhörung zur Energieeinsparverordnung am 9. Januar 2001 in Bonn.
Die neue Verordnung würde im Vergleich zum heutigen Standard keine wesentlichen Energieeinsparungen bei den marktbeherrschenden zentralen Heizungs- und Warmwassersystemen auf der Basis von Öl und Gas bewirken. Vielmehr beschränke die geplante Rechtsvorschrift entscheidende Optionen für moderne Heiztechniken, insbesondere für Systeme der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die Energie sparende Elektro-Wärmepumpe, kritisierte der Verband der Elektizitätswirtschaft. Die Verordnung führe praktisch zu einem wirtschaftlichen Verbot für alle elektrischen Wärmeversorgungssysteme und räume damit dem Öl eine Monopolstellung ein. Die Vorgabe von Primärenergiefaktoren, wie sie die Verordnung vorsehe, sei unzulässig, weil sie deren rechtliche Ermächtigungsgrundlage eindeutig überschreite.
Mit der geplanten Verordnung will die Bundesregierung den Energieverbrauch im Gebäudebereich nachhaltig senken. Die neue Regelung wird den Niedrigenergiehaus-Standard zur Norm machen: Der Heizenergiebedarf von Neubauten soll gegenüber den heutigen Anforderungen um rund 30 % gesenkt werden. Die primärenergetische Beurteilung der Heizsysteme soll die Gleichbehandlung hinsichtlich der Anlagenverluste bei verschiedenen Energieträgern sicherstellen. Zusätzlich zur passiven Solarenergienutzung wird auch die aktive Nutzung erneuerbarer Energien angerechnet.
Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen sind bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen. Diese betreffen besonders den Ersatz vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter, nach heutigem Standard wenig effizienter Heizkessel.
11.01.2001 Quelle: VDEW, BMWi,