100.000 Dächer: Voller Kredit für alle Anlagen bis 5 KWp
Die Regierungskoalition hat sich am 14.02. darauf geeinigt, dass künftig auch gewerbliche Antragsteller im 100.000 Dächer-Programm Kredite von bis zu 13.500 Mark pro Kilowatt Spitzenleistung (Kwp) beantragen können. Für Photovoltaik-Anlagen mit höherer Leistung bleibt für jedes weitere KWp die Kreditobergrenze bei 6.750 Mark.
Mit der neuen Regelung hat die rot-grüne Koalition Einschränkungen im Zuge der so genannten „Gewerbedefinition“ vom November 2000 korrigiert.
Die Ausweitung der Definition von Gewerbetreibenden war auf heftigen Widerstand in der Solarbranche gestoßen. Die Verbände kritisierten, dass selbst Ehepartner von Selbständigen als gewerbliche Antragsteller eingestuft wurden. Die damit verbundene Halbierung des möglichen Kreditvolumens für diese Zielgruppe hätte die Reichweite des Förderprogramms deutlich eingeschränkt.
Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) hatte in den letzten Wochen wiederholt gefordert, die Einschränkungen rückgängig zu machen. Die Solar-Unternehmer sind zuversichtlich, dass mit der Aufhebung der Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden eine der letzten Programmhürden genommen wurde. Das leidige Hin und Her des letzten Jahres habe nun ein Ende. Die UVS will sich nun auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und seine Optimierung konzentrieren.
15.02.2001 Quelle: UVS, Hans-Josef Fell (MdB)