Bundesregierung beschließt Energieeinsparverordnung

Das Bundeskabinett hat am 7. März die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ (Energieeinsparverordnung, EnEV) verabschiedet. Mit der Verordnung sollen die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker als bisher genutzt und die energetische Qualität von Neubauten um etwa ein Drittel verbessert werden.  Der Heizbedarf von Neubauten soll 30 Prozent unter die derzeit geltenden Anforderungen […]

Das Bundeskabinett hat am 7. März die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“ (Energieeinsparverordnung, EnEV) verabschiedet. Mit der Verordnung sollen die Energiesparpotenziale im Gebäudebestand stärker als bisher genutzt und die energetische Qualität von Neubauten um etwa ein Drittel verbessert werden.  Der Heizbedarf von Neubauten soll 30 Prozent unter die derzeit geltenden Anforderungen gesenkt werden: „Damit wird der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel“, erläuterte der Minister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Kurt Bodewig. Die nach den neuen Vorschriften gebauten Häuser sollen nur sieben Liter Heizöl oder Kubikmeter Gas pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Bislang waren zehn Liter Öl oder Kubikmetern Gas üblich. Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der Auskunft über die durchgeführten Energiesparmaßnahmen geben soll.

Durch Nachrüstverpflichtungen sollen die Einsparmöglichkeiten im Gebäudebestand genutzt werden: Vor allem durch den Ersatz von über 2 Millionen ineffizienter, vor dem 1. Oktober 1978 eingebauter, Heizkessel und die nachträgliche Dämmung von Rohrleitungen und obersten Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen. Bei der Erneuerungen von Putz und Fenstern oder Verglasungen sei die energetische Verbesserung wirtschaftlich besonders sinnvoll. Für den Altbaubereich hat die Regierung ein zusätzliches CO2-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden zinsverbilligte Kredite gewährt, die besonders kompletten Modernisierungspaketen zugute kommen.

Bis 2005 sollen durch die Energieeinsparverordnung etwa zehn Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) vermieden werden. Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller fasste die Ziele der Regierung zusammen: „Durch die neue Energieeinsparverordnung angestoßene Modernisierungsaktivitäten ersparen dem Bürger Energiekosten, sichern Arbeitsplätze am Bau und in der Wirtschaft und nutzen dem Klimaschutz.“

08.03.2001   Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

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