Stromeinspeisungsgesetz und EEG weder Beihilfen noch Handelshindernisse

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 13.3.2001 festgestellt, dass das bis 31.3.2000 geltende deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) keine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags darstellt.  Auch eine Abnahmepflicht für Öko-Strom, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, verstößt nicht gegen das EU-Recht. Beide Gesetze stellen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auch keine Handelshindernisse im Elektrizitätsmarkt dar. […]

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 13.3.2001 festgestellt, dass das bis 31.3.2000 geltende deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) keine Beihilfe im Sinne des EG-Vertrags darstellt.  Auch eine Abnahmepflicht für Öko-Strom, wie im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, verstößt nicht gegen das EU-Recht. Beide Gesetze stellen beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts auch keine Handelshindernisse im Elektrizitätsmarkt dar.

Die energiepolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen, Michaele Hustedt (MdB), und der forschungspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Hans-Josef Fell, werten das Urteil als „schallende Ohrfeige“ für EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti und die großen deutschen Energieversorger. Sie hätten, gestützt auf die jetzt vom EuGH verworfene Argumentation, versucht, das alte Stromeinspeisungsgesetz und das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz zu Fall zu bringen. Ihre Strategie sei nicht aufgegangen.

Das Urteil habe Signalwirkung für ganz Europa, erklärten die Grünen-Politiker. Erneuerbaren Energien und deren Förderung stünden damit keine rechtlichen Hindernisse mehr im Wege. Jetzt könne auch Frankreich sein geplantes Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschieden.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller begrüßte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes: Die Entscheidung sei auch ein Erfolg für die Energiepolitik der Bundesregierung, die eine Vorreiterrolle beim Austausch erneuerbarer Energien in der Europäischen Union eingenommen habe.

Zur Vorgeschichte: news.html#news94
newsarchiv10b-2000.html#etappensieg

13.03.2001   Quelle: EuGH, Hans-Josef-Fell (MdB) Bündnis90/Die Grünen, BMU

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