Bundesumweltminister Trittin begrüßt EuGH-Urteil
Zum Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. 03. 2001 über die Förderung erneuerbarer Energien erklärte Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Die Entscheidung des EuGH ist sehr erfreulich. Sie unterstützt die Instrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland, aber auch in anderen Ländern der EU. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 29. März 2000 hat Bestand. Es hat sich als überaus erfolgreich herausgestellt, gibt Investoren Rechtssicherheit, schafft Arbeitsplätze in diesen Zukunftsbranchen und liefert wichtige Beiträge zum Klimaschutz“.
Nach dem Ausbau der Windenergienutzung trete nun die Nutzung der Biomasse ins Rampenlicht. Wichtig sei die schnelle Verabschiedung der Biomasse-Verordnung. Den Entwurf dazu habe das Bundesumweltministerium in der vergangenen Woche vorgelegt; Bundesrat und Bundestag müßten noch zustimmen. Auch die Stromerzeugung aus anderen erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Geothermie und Wasserkraft werde mit der EuGH-Entscheidung berechenbarer.
14.03.2001 Quelle: BMU