LBS-Hessen-Thüringen: Solarprogramm kombiniert Kredit und Bausparvertrag

Nach Informationen des Solarenergie-Fördervereins e.V., Aachen, plant die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen zum 2. April ein Kreditprogramm für den Ausbau der Photovoltaik mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10 Millionen Mark.   Der LBS-Solarkredit ist eine Kombination von herkömmlichem Darlehen und Bausparvertrag. Er soll die Errichtung einer Solarstromanlage ohne Eigenkapital ermöglichen. Für den Anlagenbetreiber betrage die monatliche […]

Nach Informationen des Solarenergie-Fördervereins e.V., Aachen, plant die Landesbausparkasse Hessen-Thüringen zum 2. April ein Kreditprogramm für den Ausbau der Photovoltaik mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 10 Millionen Mark.   Der LBS-Solarkredit ist eine Kombination von herkömmlichem Darlehen und Bausparvertrag. Er soll die Errichtung einer Solarstromanlage ohne Eigenkapital ermöglichen. Für den Anlagenbetreiber betrage die monatliche Belastung lediglich 70 Mark pro Kilowatt Spitzenleistung. Damit schneide das neue Programm im Vergleich zum 100.000 Dächer-Programm günstig ab: Dort betrage die Belastung zwischen dem 3. und 10. Betriebsjahr etwa 100 Mark pro installiertem Kilowatt.

Der Solarkredit soll den sofortigen Bau einer Anlage erlauben, der Bausparvertrag die spätere Ablösung des Kredits ermöglichen. Durch diese Kombination wird eine Rückzahlungsfrist von insgesamt 18 Jahren und 8 Monaten erreicht. Bis der Bausparvertrag zugeteilt wird, fallen für den Solarkredit lediglich 5,25 Prozent Zinsen an, aber keine Tilgungsraten. Ist der Bausparvertrag nach voraussichtlich 8 Jahren zuteilungsreif, muss der Solarkredit vollständig zurückgezahlt werden. Danach sind über 10 Jahre und 8 Monate Raten in Höhe von monatlich 6 Promille der Bausparsumme zurückzuzahlen.

Arbeitnehmer unter 50.000 Mark zu versteuerndem Jahreseinkommen (Ehepaare 100.000 DM) erhalten in der Ansparphase zusätzlich eine staatliche Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 Prozent der eigenen Einzahlungen, maximal 200 Mark im Jahr. Arbeitnehmer unter 35.000 Mark können die Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 10 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers einfließen lassen, die maximal 94 Mark im Jahr beträgt. Weitere Informationen erteilt die LBS Hessen-Thüringen ab dem 2. April 2001 unter der Telefonnummer 0180-3232343.

29.03.2001   Quelle: SFV

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