Durchleitung: Kartellbehörden gehen gegen Stromnetzbetreiber vor

Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden wollen künftig verstärkt gegen missbräuchliche Praktiken der Betreiber von Stromnetzen vorgehen. Eine Arbeitsgruppe der Kartellbehörden des Bundes und der Länder hat jetzt einen Bericht vorgelegt, in dem gemeinsame Konzepte zur Feststellung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und Leitlinien für die Beurteilung sonstiger Netzzugangsbehinderungen erarbeitet worden sind.  „Der missbrauchs- und diskriminierungsfreie Zugang zu den Stromnetzen […]

Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden wollen künftig verstärkt gegen missbräuchliche Praktiken der Betreiber von Stromnetzen vorgehen. Eine Arbeitsgruppe der Kartellbehörden des Bundes und der Länder hat jetzt einen Bericht vorgelegt, in dem gemeinsame Konzepte zur Feststellung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und Leitlinien für die Beurteilung sonstiger Netzzugangsbehinderungen erarbeitet worden sind.  „Der missbrauchs- und diskriminierungsfreie Zugang zu den Stromnetzen ist zentrale Voraussetzung, um im Strommarkt dauerhaft Wettbewerb zu gewährleisten. Wir wollen, dass der Verbraucher alle Vorteile des Wettbewerbs nutzen kann. Deshalb werden wir künftig mehr Druck auf die Netzbetreiber ausüben und gegebenenfalls weitere Musterverfahren durchführen,“ erklärten in Bonn Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge und Helmut Lutz, Leiter der Landeskartellbehörde Bayern, sowie Gert Schäfer, Leiter der hessischen Landeskartellbehörde für Energie, als Vertreter der Länderbehörden.

Bislang wird die Netznutzung weitgehend auf der Basis der Vorgaben der betroffenen Verbände organisiert. Zwar seien auf diesem Weg beachtliche Erfolge bei der Öffnung der Märkte erzielt worden, aber bei der Netznutzung hätten sich immer wieder Streitpunkte ergeben. Seit der Liberalisierung des Strommarktes klagten insbesondere Ökostromanbieter und Betreiber von Photovoltaikanlagen über Behinderungen seitens der großen Energiekonzerne und einzelner Stadtwerke.

Der Bericht mache aber deutlich, dass eine flächendeckende Überprüfung der Netznutzungsentgelte und Behinderungspraktiken der rund 800 Netzbetreiber mit den derzeitigen Personalressourcen des Bundeskartellamts und von Landeskartellbehörden nicht möglich sei. Ohne personelle Verstärkungen müssten sich diese auf Musterverfahren beschränken.

Der Bericht kann heruntergeladen werden unter der Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/Abschlussbericht.pdf

11.05.2001   Quelle: Bundeskartellamt

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