Netzeinspeisung: Erste Ergebnisse der Clearingstelle liegen vor
Zur Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen wurde beim Bundeswirtschaftsministerium eine Clearingstelle eingerichtet, die nun die ersten Ergebnisse vorgelegt hat. Die Einrichtung, in der Netzbetreiber und Besitzer von Anlagen vertreten sind, soll die Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begleiten und strittige Fragen klären.
Die Ergebnisse der Clearingstelle sind rechtlich nicht bindend; die Betreiber der Netze und Anlagen können auch individuelle Regelungen anstreben. Mit den vorgelegten Papieren soll eine vorläufige Handlungsgrundlage über die Anwendung und Auslegung der Vorschriften des EEG geschaffen werden, beispielsweise zur Netzausbaupflicht der Betreiber oder dem Kostenanteil der Anlagenbetreiber an der Anschlussanlage. Ebenfalls wurde erörtert, inwiefern die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen in das Kundennetz mit dem EEG übereinstimmt. Bei kleineren Objekten empfiehlt die Clearingstelle, der Auffassung der Netzbetreiber zu folgen, die nur den Strom vergüten wollen, der tatsächlich an der Übergabestelle in ihr Netz eingespeist wird. Unter Kostenaspekten könne der Netzbetreiber aber auch einer Regelung zustimmen, der zu Folge nach dem EEG vergütet wird, wenn die Einspeisung in das Netz der Kundenanlage erfolgt. Diese Lösung komme für Anlagen auf größeren Gebäudekomplexen oder auf sehr großen Objekten mit mehreren Gebäuden in Betracht.
Die Dokumente und Anlagen mit technischen Begriffsbestimmungen und Beispielen können auf der Internetseite des grünen Bundestagsabgeordneten und energiepolitischen Sprechers der Fraktion heruntergeladen werden: http://www.hans-josef-fell.de (Rubrik „EEG“, Unterpunkt „Clearingstelle“).
30.05.2001 Quelle: Hans Josef Fell (MdB)