Verbände wollen bundesweit einheitlichen Einspeisevertrag entwerfen
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und der Solarenergie-Förderverein (SFV) beabsichtigen, eine Vorlage für einen einheitlichen Einspeise- und Netzanschlussvertrag zu entwickeln, der sowohl von den Betreibern von Photovoltaikanlagen als auch den Netzbetreibern akzeptiert wird. Voraussetzung dafür sei, dass der Mustervertrag die Interessen beider Seiten ausgewogen berücksichtige und keine Formulierungen enthalte, die von juristischen Laien als bedrohlich empfunden werden könnten. Das Interessengleichgewicht soll dadurch erreicht werden, dass die Bestimmungen keinem Vertragspartner eine schlechtere Position zuschreiben, als durch die gesetzlichen Regelungen festgelegt würde, wenn kein Einspeisevertrag vorläge.
Nach Auskunft des SFV werden seit über einem Jahr in Tausenden von Streitfällen Mühe, Zeit und Geld verwendet, um sowohl für die Betreiber von Solarkraftwerken als auch für die Netzbetreiber angemessene Formulierungen zu erzielen oder gerichtlich durchzusetzen. Zehntausenden Betreibern von Photovoltaikanlagen stünden Hunderte von Netzbetreibern gegenüber; die Zahl der diskutierten Einspeiseverträge sei unüberschaubar, insbesondere weil viele Netzbetreiber ihre Einspeiseverträge mehrmals geändert hätten. Die Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning habe im Auftrag des SFV fast 500 Verträge geprüft und in zahlreichen Verfahren außergerichtliche Einigungen und Verbesserungen erzielen können.
Das Gelingen des Vorhabens hänge davon ab, ob möglichst viele Solarverbände und -vereine, Unternehmen und Netzbetreiber den Mustervertrag weiterempfehlen. Deshalb wenden sich SFV und DGS an alle Beteiligten mit der Bitte, den Muster-Vertragsentwurf weiter zu verbessern und für beide Seiten akzeptabel zu gestalten. Die technische Beratung übernimmt Ralf Haselhuhn von der DGS Berlin (mailto:ralf.haselhuhn@dgs-berlin.de, Tel.: 030-45083609); die redaktionelle Betreuung Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des SFV, (mailto:zentrale@sfv.de). Die Prüfung in juristischer Hinsicht soll durch Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning im Auftrag des SFV erfolgen.
Den Vertragsentwurf präsentiert der SFV im Internet unter: http://www.sfv.de/lokal/mails/vertrag/must_106.htm. Bis zum 21.06. besteht noch Gelegenheit zu Korrekturvorschlägen an mailto:zentrale@sfv.de
18.06.2001 Quelle: DGS, SFV