Europa-Parlament: Kompromiss über Zielvorgaben für Ökostrom
In zweiter Lesung hat der Energieausschuss des Europäischen Parlaments am 20.06.2001 den Bericht der SPD-Abgeordneten Mechtild Rothe zur Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien einstimmig angenommen. Das Papier sieht vor, dass die Staaten der Europäischen Union mit nationalen Zielvorgaben starten, die eine Verdopplung des Anteils der „Erneuerbaren“ am Energieverbrauch bis 2010 vorsehen. Wenn jedoch absehbar würde, dass diese Ziele nicht erreicht werden, könne die Kommission neue Vorschläge für rechtsverbindliche Zielsetzungen machen. „Die Mitgliedsstaaten haben nun klare und individuelle Zielvorgaben zu deren Erreichen sie sich anstrengen, und Fördersysteme entsprechend ausgestalten müssen” kommentierte Rothe.
Nach der ersten Lesung in Rat und Parlament klafften die Brüsseler Auffassungen über eine Richtlinie erheblich auseinander. Der Rat hatte eine wenig ambitionierte Position eingenommen, während das Parlament sich klar für eine verstärkte Förderung aussprach. Ein Vermittlungsverfahren schien vorprogrammiert. Die Schwedische Präsidentschaft und die Berichterstatterin Rothe hatten in informellen Verhandlungen Kompromissvorschläge erarbeitet, die für beide Seiten tragbar schienen und nun vom Ausschuss bestätigt wurden. Mechtild Rothe sieht den Kurs der SPD bestätigt: “ Dank der Bemühungen der Schwedischen Präsidentschaft und dem Kooperationswillen im Europäischen Parlament haben die Erneuerbaren Energien heute einen weiteren Schritt nach vorne gemacht.”
Die Europa-Parlamentarierin schließt aus, dass die Kommission ein harmonisiertes Fördersystem vorschlagen wird, welches alleine auf Kosteneffizienz abhebe. Vielmehr müsse ein solches System auf die Steigerung des Marktanteils regenerativer Energieträger ausgerichtet werden. Darüber hätten alle Investoren Anspruch auf ausreichenden Vertrauensschutz. Der stabile Rechtsrahmen für die nationalen Fördersysteme werde aufrechterhalten. Es bestünde nun für Investoren keine Gefahr mehr, die nationale Förderung durch neues EU-Recht zu verlieren. Außerdem ist vorgesehen, dass alle regenerativ betrieben Kraftwerke einen garantierten Netzzugang erhalten müssen. Hinsichtlich der Entgelte für die Netzdurchleitung dürfen „Erneuerbare“ künftig nicht benachteiligt werden.
22.06.2001 Quelle: Mechtild Rothe, MEP