Kraft-Wärme-Kopplung: Konsens zwischen Bundesregierung und Wirtschaft
Am 25.06.2001 haben Regierung und deutsche Wirtschaft eine weitere Vereinbarung zum Klimaschutz unterzeichnet. Kernstück der Übereinkunft ist die Selbstverpflichtung der Wirtschaft zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die durch ein Fördergesetz flankiert werden soll. Ingesamt geht es um ein Fördervolumen in einer Größenordnung von 8 Milliarden Mark. Bis zum Jahre 2010 sollen die CO2-Emissionen um insgesamt 45 Millionen Tonnen gesenkt werden, davon möglichst 23 Millionen durch den verstärkten Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller erklärte zum Abschluss der Übereinkunft: „Ich begrüße es sehr, dass wir heute – nach schwierigen Verhandlungen – anstelle der ursprünglich geplanten Quotenregelung eine freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft paraphiert haben. Besonders hervorheben möchte ich, dass in diese Selbstverpflichtung ein besonderer Förderbaustein für den Zubau von kleinen Blockheizkraftwerken und die Markteinführung von Brennstoffzellen aufgenommen worden ist. Hierfür ist ein zusätzliches Fördervolumen von 700 Millionen DM bis 2010 vorgesehen. Ich erwarte von dem Maßnahmenpaket einen deutlichen Investitions-und Innovationsschub.“ Zur Umsetzung dieser Maßnahmen wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Kürze den Entwurf eines Kraft-Wärme-Kopplungsfördergesetzes vorlegen. Ziel ist, das Gesetz zum 1. Januar 2002 in Kraft treten zu lassen.
Den vollständigen Text der Vereinbarung finden Sie im Solar-Magazin unter kraft_waerme.html
26.06.2001 Quelle: BMWi