Biomasseverordnung tritt heute in Kraft

Ab dem 28.06.2001 wird Strom, der aus Biomasse gewonnen wird, mit 17 bis 20 Pfennigen pro Kilowattstunde vergütet, je nach installierter Leistung der Anlage. Die „Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse“ legt fest, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in ihren Anwendungsbereich fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromproduktion […]

Ab dem 28.06.2001 wird Strom, der aus Biomasse gewonnen wird, mit 17 bis 20 Pfennigen pro Kilowattstunde vergütet, je nach installierter Leistung der Anlage. Die „Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse“ legt fest, welche Stoffe als Biomasse gelten, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in ihren Anwendungsbereich fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromproduktion einzuhalten sind.   Für den Energie-Experten der Grünen, Hans-Josef Fell, ebnet die Verordnung den Weg für einen steilen Aufstieg der Biomasse innerhalb der regenerativen Energien: „Wie die Wind- und Sonnenenergie steht jetzt auch die Biomasse am Beginn eines Booms. Wir geben so auch den gebeutelten Landwirten eine große Chance für neue Einkünfte.“
Neben forstwirtschaftlichen Produkten zählen vor allem jene landwirtschaftlichen Erzeugnisse zur Biomasse, die in fester, flüssiger oder gasförmige Form als Energieträger genutzt werden können. In den Geltungsbereich der Verordnung fallen feste Stoffe wie Reste, Abfallstoffe und Nebenprodukte aus Holz sowie Papier und Zellstoff. Flüssige Biomasse sind Ethanol (Bioalkohol), das sich aus Zuckerrüben, Getreide und Kartoffeln gewinnen lässt und Methanol, das aus Holz gewonnen wird. Außerdem Pflanzenöle aus Raps und Sonnenblumen. Bakterielle Umsetzungsprozesse machen aus Gülle, Dung und anderen organischen Abfallstoffen Biogas, die dritte Form der Biomasse.
Weitere Informationen zur Biomasse-Verordnung im News-Archiv newsa2001m05.html#news149

28.06.2001   Quelle: Hans-Josef Fell (MdB)

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