Wasserkraft: EU-Richtlinie sieht Wegfall der Fördergrenze von 10 MW vor

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen künftig nach einem Beschluss des Europaparlaments vom 04.07.2001 die Möglichkeit haben, auch Wasserkraftwerke mit einer Leistung über 10 Megawatt im Rahmen des Ausbaus der regenerativen Energieerzeugung zu fördern.  Der Ministerrat muss die Richtlinie noch annehmen. Die so genante große Wasserkraft, die den mit Abstand größten Teil der regenerativen Energien […]

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sollen künftig nach einem Beschluss des Europaparlaments vom 04.07.2001 die Möglichkeit haben, auch Wasserkraftwerke mit einer Leistung über 10 Megawatt im Rahmen des Ausbaus der regenerativen Energieerzeugung zu fördern.  Der Ministerrat muss die Richtlinie noch annehmen. Die so genante große Wasserkraft, die den mit Abstand größten Teil der regenerativen Energien liefert, war hierdurch bislang von der staatlichen Förderung ausgeschlossen.

Die NaturEnergie AG, Grenzach-Wyhlen, begrüßte die Entscheidung als „großen Erfolg für die Energiewende in ganz Europa“ und speziell für den geplanten Neubau ihres Wasserkraftwerks Neu-Rheinfelden; das Projekt hat ein Investitionsvolumen von fast 900 Millionen Mark. Damit würde sich die Leistung des ältesten Flusskraftwerks in Europa von bisher 25,7 auf 116 Megawatt erhöhen.

„Mit dieser Entscheidung macht die EU den Weg frei, das Fundament der regenerativen Energien in Deutschland massiv auszubauen“, sagte Andreas Fußer, Vorstand der NaturEnergie AG als Reaktion auf die Entscheidung in Straßburg. „Dann ist es am Bund und am Land Baden-Württemberg, den dringend notwendigen Neubau in Rheinfelden zu ermöglichen,“ so Fußer. Der NaturEnergie-Vorstand schlägt unter anderem eine Befreiung erneuerbarer Energien von der Ökosteuer vor. Bisher werden auf Strom aus Sonne und Wasserkraft genauso Ökosteuer erhoben wie beispielsweise für Atomstrom oder Strom aus Kohlekraftwerken.

06.07.2001   Quelle: Naturenergie AG

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