Bundesumweltminister Trittin: Emissionshandel für den Klimaschutz nutzen

Das Bundesumweltministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Vorschläge für den Handel mit Emissionsrechten vorlegen soll. Daran sind Umweltverbände, Wirtschaftsunternehmen und Verbände wie der Bund Deutscher Industrien (BDI) oder die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) beteiligt.  Die EU-Kommission will im Herbst einen Richtlinienentwurf für den Emissionshandel vorlegen. Die Teilnehmer der Bonner Klimakonferenz […]

Das Bundesumweltministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Ende des Jahres Vorschläge für den Handel mit Emissionsrechten vorlegen soll. Daran sind Umweltverbände, Wirtschaftsunternehmen und Verbände wie der Bund Deutscher Industrien (BDI) oder die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) beteiligt.  Die EU-Kommission will im Herbst einen Richtlinienentwurf für den Emissionshandel vorlegen.

Die Teilnehmer der Bonner Klimakonferenz hatten sich darauf geeinigt, dass die Industrieländer ihre Emissionen im eigenen Land um einen beträchtlichen Anteil senken sollen. Minister Jürgen Trittin erklärte hierzu: „Die Bonner Konferenz hat den Weg frei gemacht für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls. Das Entscheidende ist, dass wir nun eine völkerrechtlich verbindliche Vereinbarung bekommen, die den weltweiten Ausstoß an Treibhausgasen tatsächlich senken wird.“ Damit der Emissionshandel auf nationaler wie internationaler Ebene einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leiste, müssten in Zukunft absolute Obergrenzen für den Ausstoß von Treibhausgasen festgelegt werden.

Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, den Ausstoß von sechs Treibhausgasen in der Zeit von 2008 bis 2012 um 21 Prozent zu verringern. Davon seien bereits 18,5 Prozent erreicht worden, berichtet das Bundesumweltministerium. Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industrieländern, untereinander mit Emissionsrechten zu handeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Ratifizierung und das Inkrafttreten des Protokolls. Unabhängig davon kann jedes Land einen innerstaatlichen Emissionshandel einrichten, der von den Unternehmen getragen wird.

19.09.2001   Quelle: BMU

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