Neues Atomgesetz tritt am 27.04.in Kraft

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das neue Atomausstiegsgesetz am heutigen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.  Das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ ändert das Atomgesetz von 1959 grundlegend: Statt der Förderung der Kernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendigung Zweck des Gesetzes. Bundesumweltminister […]

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das neue Atomausstiegsgesetz am heutigen Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.  Das „Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ ändert das Atomgesetz von 1959 grundlegend: Statt der Förderung der Kernenergie ist nunmehr ihre geordnete Beendigung Zweck des Gesetzes.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin nannte das Gesetz, mit dem der Bau neuer Atomkraftwerke in Deutschland verboten wird, „die konsequente Antwort auf Tschernobyl“: „Es trifft sich gut, dass der deutsche Atomausstieg am Jahrestag der Reaktorkatastrophe vor 16 Jahren rechtsverbindlich wird.“ Das neue Atomgesetz, eines der zentralen umweltpolitischen Reformprojekte der Bundesregierung, sichert die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2000 juristisch ab. In dieser Vereinbarung hatten die AKW-Betreiber die Entscheidung der Bundesregierung und des Gesetzgebers akzeptiert, die Risiken der Atomenergienutzung neu zu bewerten. Das Ergebnis dieser Neubewertung bestätige, wovon viele Fachleute und Politiker seit langem überzeugt seien, heißt es in einer Pressemittelung des Bundesumweltministeriums: Die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung sei wegen ihrer hohen Risiken auf Dauer nicht hinnehmbar. Sie müsse deshalb geordnet beendet werden.

Zu den Kernpunkten der Novelle gehört das Verbot des Neubaus kommerzieller Atomkraftwerke und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Anlagen auf 32 Jahre seit Inbetriebnahme. Für jedes einzelne AKW legt das neue Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest. Allerdings können die Strommengen älterer AKW auf jüngere Anlagen übertragen werden. Erstmals wird auch die Pflicht zu regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen der Atomkraftwerke gesetzlich festgeschrieben. Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass die Deckungsvorsorge für Atomkraftwerke auf 2,5 Milliarden Euro verzehnfacht wird.

25.04.2002   Quelle: BMU

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