KfW fördert Biogas- und Biomasseanlagen wieder mit Teilschulderlass

Seit März 2002 stehen für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien wieder Mittel der Bundesregierung für Teilschulderlasse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.  Investoren, die sich zum Bau oder zur Erweiterung einer Biogasanlage bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 70 Kilowatt (kW) entschließen, können mit einem Teilschulderlass von pauschal 15.000 Euro je Einzelanlage […]

Seit März 2002 stehen für das Marktanreizprogramm zu Gunsten erneuerbarer Energien wieder Mittel der Bundesregierung für Teilschulderlasse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung.  Investoren, die sich zum Bau oder zur Erweiterung einer Biogasanlage bis zu einer installierten elektrischen Leistung von 70 Kilowatt (kW) entschließen, können mit einem Teilschulderlass von pauschal 15.000 Euro je Einzelanlage rechnen. Auch die Förderung von Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ist attraktiver geworden: Für Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung beträgt der Teilschulderlass jetzt 55 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung, höchstens aber 250.000 Euro je Einzelanlage. Der Teilschulderlass wird neben dem zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. Antragsberechtigt in diesem Programm sind unter anderem Land- und Forstwirte sowie kleine und mittlere private Unternehmen gemäß der EU-Definition.

Gefördert werden Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (Kraft-Wärme-Kopplung). Mit den Darlehen lassen sich bis zu 100 % der Netto-Investitionskosten für Biogas- oder Biomasseanlagen zu einem günstigen Zinssatz finanzieren. Zur Zeit beträgt der Effektivzinssatz bei einer 10-jährigen Laufzeit des Darlehens 5,12 % p.a. (Stand: 17.04.2002). Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre einschließlich bis zu 3 tilgungsfreier Anlaufjahre. Nach Ablauf der Tilgungsfreijahre, während der lediglich die Zinsen auf den ausgezahlten Kreditbetrag zu leisten sind, ist das Darlehen in gleich hohen halbjährlichen Raten zurückzuführen. Die Darlehen sind zudem mit Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar. Da das Förderprogramm für gewerbliche Antragsteller sowie Land- und Forstwirte EU-beihilferelevant ist, darf der Subventionswert aller Fördermittel nicht mehr als 40 % der Investitionssumme betragen. Der Subventionswert der Zinsverbilligung des KfW-Darlehens wird bei Zusage von der KfW ermittelt und dem Antragsteller mitgeteilt.

Nähere Informationen und Anträge zu dem Programm sind bei jeder Bank oder Sparkasse erhältlich. Die Kreditinstitute leiten diese Anträge an die KfW weiter. Form und Umfang der Besicherung des Darlehens sind mit der jeweiligen Hausbank zu vereinbaren. Fragen zum Programm beantwortet bundesweit zum Ortstarif auch das KfW-Informationszentrum unter Tel. (0 18 01) 33 55 77 oder e-mail izO.kfw.de. In der Niederlassung der KfW in Berlin, Behrenstraße 31, ist zudem eine persönliche Beratung nach Terminabsprache möglich, Tel.: (0 30) 2 02 64 50 50. Im Internet ist die KfW zu finden unter www.kfw.de.

02.05.2002   Quelle: KfW

Beliebte Artikel

Schließen