Netzeinspeisung: SCHLESWAG AG zur Zinszahlung verurteilt

Das Amtsgericht Rendsburg hat die SCHLESWAG AG auf Antrag eines PV-Anlagenbetreibers zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8,42% verurteilt, weil die SCHLESWAG als Netzbetreiber den eingespeisten Solarstrom nicht fristgemäß bezahlt hat.  Das berichtet der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) in einer Rundmail. Die SCHLESWAG AG hätte auf Abschluss eines Einspeisevertrages bestanden und die Nichtzahlung als Druckmittel […]

Das Amtsgericht Rendsburg hat die SCHLESWAG AG auf Antrag eines PV-Anlagenbetreibers zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8,42% verurteilt, weil die SCHLESWAG als Netzbetreiber den eingespeisten Solarstrom nicht fristgemäß bezahlt hat.  Das berichtet der Solarenergie-Förderverein e.V. (Aachen) in einer Rundmail.

Die SCHLESWAG AG hätte auf Abschluss eines Einspeisevertrages bestanden und die Nichtzahlung als Druckmittel verwendet, so der SFV. Der Besitzer der PV-Anlage, der seinen Strom in das Netz der SCHLESWAG AG einspeist, habe eine Rechnung gestellt und ordnungsgemäß gemahnt. Erst nachdem er sich ein Jahr nach dem Anschluss der Anlage mit der SCHLESWAG AG auf einen Einspeisevertrag geeinigt und diesen unterschrieben hatte, zahlte der Netzbetreiber.

Aus dem Urteil gehe hervor, dass die SCHLESWAG AG von Beginn der Einspeisung an auch ohne Einspeisevertrag zur Zahlung der Einspeisevergütung verpflichtet gewesen wäre, da ein „gesetzliches Schuldverhältnis“ bestehe, kommentiert der SFV die Entscheidung des Gerichts. Die auf Energierecht spezialisierte Aachener Anwältin Dr. Bönning vertrat den Betreiber vor Gericht. Die Urteilsbegründung wurde den Parteien am 17.April 2002 zugestellt. Der SFV will das Urteil in Kürze auf seinen Internetseiten präsentieren.

02.05.2002   Quelle: SFV

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