NRW: Neuer Windenergie-Erlass soll Akzeptanz erhöhen
Neue Grundsätze für Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen transparenter machen und zu einem sachlichen Dialog vor Ort beitragen. Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS) des Landes Nordrhein-Westfalen erlies zum 01. 05. 2002 unter anderem folgende Bestimmungen: Als Windfarmen gelten künftig drei und mehr Anlagen, die gemeinsam in einer Windkraft-Konzentrationszone liegen. Den Gemeinden wird die Ausweisung von Konzentrationszonen empfohlen. Diese sollen laut einer aktuellen Rechtsprechung in pauschalierten Abständen zu Wohngebäuden in der Bauleitplanung ausgewiesen sein. In reinen Wohngebieten dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Außerdem wird festgelegt, dass auch fertiggestellte Anlagen auf Lärm-Emmissionen zu kontrollieren sind. Einzelne Anlagen dürfen auch nicht an exponierten Standorten, wie beispielsweise auf Bergkuppen oder an touristisch genutzten Stellen gebaut werden.
Das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) sieht die Gefahr, dass die Diskussionen um Windkraftanlagen vor allem in NRW von den Parteien bewusst in den anstehenden Bundeswahlkampf einbezogen werden. Dem widerspricht NRW-Bauminister Dr. Michael Vesper von den Grünen: „Die Windkraft ist kein Wahlkampfthema; hier geht es um nüchterne Detailregelungen. Wir wollen keine Konflikte anheizen, sondern zum Konsens beitragen“.
Der Windenergie-Erlass kann im Internet abgerufen werden unter http://www.mswks.nrw.de/ministerium/aktuelles.htm
15.05.2002 Quelle: MSWKS, IWR